Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) verantwortet die gesundheitliche Versorgung und den Gesundheitsschutz auf Bevölkerungsebene. Ihr kommunales Gesundheitsamt in Lippe gehört als untere Gesundheitsbehörde dieser dritten Säule des deutsche Gesundheitssystems an und ist für ein großen Teil der Aufgaben des ÖGD das ausführende Organ. Die 377 unteren Gesundheitsbehörden in der BRD sind in kommunaler Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte. Und so kommt es, dass das Gesundheitsamt Lippe ein Fachbereich des Kreises Lippe ist. Das nachfolgende Organigramm zeigt Ihnen die einzelnen Fachgebiete auf, deren Mitarbeitende allesamt Experten in Ihrem Wirkungsbereich sind.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst

In diesem Bereich des Gesundheitsportals möchten wir Ihnen die Aufgaben Ihres Gesundheitsamtes erläutern und den Bezug zu Ihrem Alltag und Ihrer Gesundheit darstellen. Wir beginnen erst einmal ganz einfach mit einer groben Beschreibung: "Wenn wir..." Details erfahren Sie auf der Seite des jeweiligen Fachgebietes.
...nach einer Rechtsgrundlage. Dies bedeutet, dass in einer Rechtsvorschrift angegeben ist, die untere Gesundheitsbehörde hat eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Wir richten uns in der Aufgabenerfüllung nach dem Leitbild für einen modernen öffentlichen Gesundheitsdienst und beraten Sie zum jeweiligen fachlichen Thema, wenn Sie dies wünschen.
Seien es beispielsweise:
Ihr Gesundheitsamt ist für Sie da!
...dann im Amtsärztlichen Dienst (AäD). Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen im Auftrag anderer Behörden im Rahmen von Rechtsgrundlagen wie das Landes- und Bundesbeamtengesetz, Beihilfeverordnung, Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- oder Asylbewerberleistungsgesetz, Schwerbehindertenrecht und vieler weiterer Rechtsvorschriften. Das amtsärztliche Gutachten oder die amtsärztliche Stellungnahme beinhaltet immer nur das gutachterliche Ergebnis bzw. eine medizinische Einschätzung. Dies wird an die auftraggebende Behörde versendet, welche dann letztendlich die Entscheidungen trifft, z. B. die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer medizinischen Rehabilitation oder die Verbeamtung auf Probe bzw. Lebenszeit.
In einigen Fällen können auch Sie selbst den AäD mit einer Untersuchung beauftragen, die Gebühren sind in diesem Fall auch von Ihnen zu tragen. Zu beachten ist dabei, dass sich der Untersuchungsgrund immer auf eine Rechtsvorschrift bezieht, in welcher die amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben ist. Dies ist z. B. in einigen Prüfungsordnungen für Staatsexamen oder im Adoptionsgesetz der Fall.
Die Gebühren für die Untersuchungen werden von den Auftraggebern übernommen. Unter Umständen müssten Sie auch in Vorleistung treten, dies ist abhängig von der auftraggebenen Behörde.
Wichtig zu wissen:
Ein medizinischer Check-Up wird im Gesundheitsamt nicht durchgeführt, auch keine medizinische Behandlung, beides ist Sache der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
...erfolgt dies durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJäD), entweder ärztlich oder zahnärztlich. Überwiegend werden im KJäD Reihenuntersuchungen nach § 54 Schulgesetz NRW, dem Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst oder dem Kinderbildungsgesetz durchgeführt. Reihenuntersuchung bedeutet, dass wir keinen individuellen Auftrag für die Untersuchung Ihres Kindes benötigen. Ihr Kind wird dennoch individuell untersucht.
Hier werden Reihenuntersuchungen die Schuleingangsuntersuchungen nach dem Schulgesetz NRW oder im Rahmen von Projekten auch Reihenuntersuchungen von 4jährigen nach dem Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW durchgeführt.
Mit dem schulärztlichen Gutachten wird die Schulfähigkeit des Kindes beurteilt und eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Entscheidungen über die Zurückstellung des Schuleintritts werden von den Grundschulen getroffen, in denen Sie Ihr Kind angemeldet haben.
Die jährlich ca. 3.500 - 3.700 Schuleingangsuntersuchungen werden an verschiedenen Standorten in Lippe durchgeführt. Hauptstandort ist das Gesundheitsamt selbst im Medicum Lemgo. Zusätzlich untersuchen wir in Räumlichkeiten des Kreishauses in Detmold, im Gesundheitszentrum Lügde, in Grundschulen oder auch in Dorfgemeinschaftshäusern. Wo die Untersuchung für Ihr Kind erfolgt und ob Sie für den Standort einen Termin online buchen können, erfahren Sie in der schriftlichen Einladung. Die Untersuchungen sind gebührenfrei.
Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden werden im KJäD im Zusammenhang mit Anträgen durchgeführt, die Sie bei diesen Behörden stellen, wie z. B. zu Förderbedarfen. Auch hier gilt, dass der KJäD Empfehlungen ausspricht, über die Befürwortung oder Ablehnung von Anträgen entscheidet die jeweilige Behörde.
Wichtig zu wissen!
In Schulen: Für die schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen nach dem Schulgesetz NRW kommt der zahnärztliche Dienst in die Schulen und untersucht die Schüler*innen klassenweise. Die Untersuchungen finden jährlich für die Klassen 1 bis 6 statt.
Eine Information über den anstehenden Besuch der Jugendzahnärztin bzw. des Jugendzahnarztes erhalten Erziehungsberechtigte vorab, wobei der genaue Untersuchungstermin nur der Schule bekannt ist. Die schulzahnärztliche Reihenuntersuchung dient der Förderung der Zahngesundheit von Kindern. Nicht selten ist diese Untersuchung die einzige zahnärztliche Untersuchung, die Kinder im Jahr erhalten. Der zahnärztliche Dienst führt ca. 18.000 zahnärztliche Untersuchungen von Kindern in den Schulen durch. Die Untersuchungen sind gebührenfrei.
In Kindergärten / Kindertagesstätten: Besuche des zahnärztlichen Dienstes in Kindergärten dienen ebenfalls der Förderung der Zahngesundheit, werden allerdings nicht in allen Kindergärten jährlich durchgeführt. In den Kindergärten erfolgt zunächst eine spielerische Aufklärung zur Zahngesundheit. Ergänzt wird dies mit einer zahnärztlichen Untersuchung in der Gruppe. Die Untersuchung in Kindergärten ist freiwillig, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten wird im Vorfeld eingeholt. Die Untersuchungen sind gebührenfrei.
Gutachten und Stellungnahmen: Hierbei handelt es sich um Beurteilungen zur medizinischen Notwendigkeit von zahnärztlichen Behandlungen. Diese Untersuchungen erfolgen im Auftrag anderer Behörden wie den Beihilfestellen oder Sozialämtern.
Wichtig zu wissen!
...dann im Rahmen der Frühen Hilfen. Unsere Familienhebammen / -kinderkrankenschwestern begleiten und beraten junge Familien längerfristig im Auftrag der Koordination Frühe Hilfendes Kreises Lippe.
Im Rahmen von Hausbesuchen werden Familien, die sich in schwierigen und belastenden Lebenssituationen befinden, in der ersten Zeit mit dem Neugeborenen unterstützt. Dies beispielsweise durch Hilfestellung bei Fragen zur Gesundheit, Ernährung und Entwicklung. Dabei haben sie das gesamte Familiensystem im Blick und arbeiten, wenn nötig und das Einverständnis der Familien vorausgesetzt, mit anderen Berufsgruppen und Institutionen zusammen. Diese Begleitung kann in Einzelfällen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, mindestens aber bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes erfolgen.
Das Angebot ist für die Familien kostenfrei und freiwillig.
Wichtig zu wissen!
...dann in den Gesundheitszentren, in der Krebsberatungsstelle oder durch den Sozialpsychiatrischen Dienst. Die Gesundheitszentren in Lügde und Oerlinghausen und die Krebsberatungsstelle in Oerlinghausen sind organisatorisch dem Team Gesundheitsplanung und -berichterstattung zugeordnet. Der Sozialpsychiatrische Dienst gehört zum Fachgebiet Seelische Gesundheit und berät wohnortnah in den lippischen Städten und Gemeinden oder auch bei Ihnen zu Hause. Den beratenden Einheiten des Gesundheitsamtes wurde auf diesem Gesundheitsportal ein eigener Bereich gewidmet.
Wichtig zu wissen!
...dann treffen Sie auf das Team Gesundheitsverwaltung. Wie der Name schon sagt, werden hier Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit dem Bereich Gesundheit ausgeführt, hauptsächlich in einem beruflichen Zusammenhang.
Ein beruflicher Zusammenhang besteht z. B. bei Erlaubnissen oder Kontrollen in Zusammenhang mit Apotheken, Anmeldungen oder Erlaubnissen zur Ausübung eines Gesundheitsfachberufs (z. B. Physiotherapeut*in, Podgolog*innen, Pflegefachberufe, etc.), die Aufsicht bei Abschlussprüfungen für bestimmte Ausbildungen in einem Gesundheitsfachberuf (z. B. Pflegefachberufe) oder auch die Rechtsaufsicht für Krankenhäuser.
Lediglich die Durchsetzung des Masernschutzgesetzes ist eine Aufgabe der Gesundheitsverwaltung, die in Zusammenhang mit der individuellen gesundheitlichen Situation von betroffenen minderjährigen oder erwachsenen Personen steht.
Wichtig zu wissen!
...dann sind Mitarbeitende des Teams Infektionsschutz und Hygieneüberwachung unterwegs. Dies z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen zur Pflege oder Betreuung, in medizinischen Einrichtungen, in Massenunterkünften oder Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen, den Rettungswachen oder der Justizvollzugsanstalt. Die Einhaltung von Hygienevorschriften wird ebenfalls bei Bestattungsunternehmen und in Betrieben wie Tätowierer, Friseuren, Kosmetik- oder Nagelpflegestudios kontrolliert. Wir richten uns nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, des Robert-Koch-Institutes, der Hygieneverordnung NRW, den KRINKO-Empfehlungen und relevanten DIN-Vorschriften.
Die Hygieneüberwachungen (Hygienebegehungen) erfolgen grundsätzlich in einem respektvollen Miteinander mit den Ansprechpartner*innen der jeweiligen Einrichtungen bzw. Betriebe. Wie oft welche Einrichtung oder welcher Betrieb begangen wird, ist in Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW geregelt.
Sind Neu- und Umbaumaßnahmen von Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere medizinischen Einrichtungen, geplant, dann wird von uns Stellung zur Einhaltung von Hygienevorschriften genommen.
Wichtig zu wissen!
...dann sind die Mitarbeitenden des Teams Trinkwasserschutz und Umwelthygiene in ihrem Element. Die Betreiber von Trinkwasser-Brunnen, Wasserversorgungswerken sind zur regelmäßigen laborchemischen Überprüfung der Qualität ihres Wassers gesetzlich verpflichtet. Zusätzlich werden diese Trinkwassergewinnungs- bzw. Trinkwasserversorgungsanlagen in Bezug auf den hygienischen Zustand durch unsere Experten überprüft. Auch Industrieunternehmen mit Verdunstungskühlanlagen müssen regelmäßige laborchemische Kontrollen durchführen lassen.
Finden sich Auffälligkeiten wie Keimbelastungen über den zulässigen Grenzwerten, müssen diese dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Hier erfolgt dann eine Beurteilung zur möglichen Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, dies auch in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden des Bereiches Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Mobilität (Immissionsschutz, untere Wasserbehörde) oder des LANUK (ehemals LANUV) NRW. Handlungsempfehlungen werden ausgesprochen und, wenn notwendig, auch Maßnahmen angeordnet, die dann über die Betreiber öffentlich bekannt gemacht werden. Bekannt wird vielen Bürgerinnen und Bürgern die Meldung zu einem "Abkochgebot" sein.
Für Schwimm- und Badegewässer sind ebenfals verpflichtende laborchemische Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Auch Hotelbetriebe und Freizeiteinrichtungen mit Schwimmbad müssen diese durchführen lassen. Neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen laborchemischen Untersuchungen, erfolgt für diese Einrichtungen auch eine Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt.
Wichtig zu wissen!
...dann Kontaktpersonen von an Infektionskrankheiten erkrankten Personen. Hierbei handelt es sich um hochansteckende Infektionserkrankungen, die sogenannten meldepflichtigen Erkrankungen. Um welche genau es sich handelt, finden Sie in den §§ 6, 7 des Infektionsschutzgesetzes.
Vom Team Infektionsschutz werden, sofern krankheitsbedingt möglich, die Erkrankten kontaktiert und zu Symptomen, möglichen Ansteckungswegen und Kontaktverhalten in einem bestimmten Zeitraum befragt. Anhand der Erkenntnisse werden Maßnahmen festgelegt, die sich an Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, Ansteckungszeiträumen zur jeweiligen Erkrankung, Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und weiteren relevanten Rechtsvorschriften orientieren.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Weiterverbreitung der Erkrankung einzudämmen bzw. zu verhindern und können von eigenverantwortlicher Abgrenzung zu anderen Personen, Testungen von Kontakten, Betretungsverboten und Quarantäneanordnungen reichen. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist dieser Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt.
Wichtig zu wissen!
...dann umfasst dies die Mitarbeitenden der Teams Hygieneüberwachung und Infektionsschutz sowie Trinkwasserschutz und Umwelthygiene. Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt somit 24/7 erreichbar, wobei sich die Aufgabenerfüllung in der Bereitschaftszeit (nach Dienstschluss unter der Woche und an Wochenend- bzw. Feiertagen) auf solche Situationen beschränkt, die nicht bis zum regulären Dienst warten können. Dies sind beispielsweise Ermittlungen nach eingegangener Meldung von lebensbedrohlichen Infektionserkrankungen oder Überprüfung von Gesundheitsgefahren bei Großschadensereignissen, wie z. B. Brände, Starkregen, etc. Der Bereitschaftdienst des Gesundheitsamtes ist über die Leitstelle des Rettungsdienstes zu erreichen.
...dann durch die Mitarbeit im Krisenstab des Kreises Lippe. Die Leiterin des Gesundheitsamtes ist stellvertretende Leitung im Krisenstab. Hier werden im Falle von Schadensereignissen Entscheidungen getroffen und Hilfemaßnahmen koordiniert. Im Krisenstab wird administrativ-organisatorisch gearbeitet, um Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren. Mehr erfahren Sie unter Katastrophenschutz | Krisenstab Kreis Lippe .
...dann die seelische und körperliche Gesundheit. In koordinierenden Gremien wie der Kommunalen Gesundheitskonferenz, der Psychiatriekoordination, dem Gemeindepsychiatrischen Verbund oder in spezifischen Arbeitsgruppen werden Fragestellungen der gesundheitlichen Versorgung gemeinsam mit an der Versorgung relevanten Beteiligten diskutiert. Können Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, erfolgen Stellungnahmen an die zuständigen Gremien der Politik (Ausschuss Soziales - Gesundheit - Arbeit, Kreisausschuss, Kreistag). Diese dienen der Entscheidungsfindung für unterstützende Maßnahmen der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung.
...dann erarbeiten wir Gesundheitsberichte mit dem Fokus auf bestimmte gesundheitliche Fragestellungen im Kreis Lippe. Diese kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) dient als Grundlage zur Entscheidungsfindung für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen. Die in den letzten Jahren veröffentlichten Berichte unserer Gesundheitswissenschaftlerinnen finden Sie hier im Gesundheitsportal unter Ihre Gesundheit | Gesundheit wissenschaftlich.



