Der amtsärztliche Dienst erstellt hauptsächlich im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden, der Bezirksregierung, kommunaler Behörden sowie Gerichten amtsärztliche Gutachten oder Stellungnahmen nach verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Erfolgen im Auftrag der jeweiligen Dienstbehörde für Beamtinnen und Beamte nach Bundes- und Landesbeamtengesetz, für tariflich Angestellte nach dem TVÖD. Das Ergebnis der Untersuchung beinhaltet die Beurteilung, ob aus medizinischer Sicht Gründe bestehen, die die Eignung der jeweiligen Person zur Ausübung der geplanten Beschäftigung im Tarif- oder Beamtenverhältnis einschränken würde. Steht das Ergebnis der Begutachtung fest, wird dieses an die beauftragende Dienstbehörde im Formular "Mitteilung des Ergebnisses zur Begutachtung..." niedergeschrieben und versendet. Medizinische Befunde und Untersuchungsergebnisse verbleiben im Amtsärztlichen Dienst. Im Video weiter oben wird der Ablauf der Einstellungsuntersuchung dargestellt.
Weitere Details zu erforderlichen Unterlagen und Kosten der Untersuchung finden Sie unter der Leistung Amtsärztliches Gutachten zur Einstellung in den öffentlichen Dienst im Serviceportal Kreis Lippe.
Wichtig zu wissen!
Die Untersuchung zur Einstellung in den öffentlichen Dienst in einem tariflichen Angestelltenverhältnis ist freiwillig. Anteile der Untersuchung oder die Untersuchung selbst können abgelehnt werden. Inwieweit dies Einfluss auf das Einstellungsverfahren hat, muss mit der jeweiligen Dienstbehörde besprochen werden.
Diese umfassen nach dem Auftrag der jeweiligen Dienstbehörde Untersuchungen zur Dienst(un-)fähigkeit und zu einem möglichen Dienstunfall und betreffen Beamtinnen und Beamte. Die Dienstbehörde stellt in ihrem Auftrag die konkrete gutachterliche Frage an den amtsärztlichen Dienst, in welchem Zusammenhang die Begutachtung erfolgen soll. Die Kosten dieser Begutachtung trägt die Dienstbehörde, die Beamtinnen und Beamte müssen nicht in Vorleistung treten.
Die amtsärztliche Begutachtung umfasst eine ausführliche ärztliche Anamnese und, abhängig von der zu Grunde liegenden Erkrankung, eine körperliche Untersuchung. Mitgebrachte medizinische Befundberichte werden von der Amtsärztin gesichtet. Zum Abschluss der Untersuchung bespricht die Amtsärztin mit der Beamtin / dem Beamten ihre medizinischen Empfehlungen und das weitere Vorgehen.
Sollten zur Beantwortung der gutachterlichen Fragestellung weitere medizinische Unterlagen notwendig sein, fordert der amtsärztliche Dienst diese mit Einverständnis der Beamtin / des Beamten bei den behandelnden Ärzten bzw. Kliniken an. Unter Umständen wird auch ein zusätzliches Gutachten bei einem/einer auf die zu Grunde liegende Erkrankung spezialisierten Facharzt / Fachärztin beauftragt. Dies erfolgt ebenfalls nur mit Einverständnis der Beamtin / des Beamten und nach Rücksprache mit der beauftragenden Dienstbehörde.
Steht das Ergebnis der Begutachtung letztendlich fest, wird dieses an die beauftragende Dienstbehörde im Formular "Mitteilung des Ergebnisses zur Begutachtung..." niedergeschrieben und versendet. Die medizinischen Befunde und Zusatzgutachten verbleiben im Amtsärztlichen Dienst.
Weitere Details finden Sie unter der Leistung: Dienstfähigkeitsuntersuchung, amtsärztliche Untersuchung bei Dienstunfällen im Serviceportal Kreis Lippe.
Diese umfassen nach dem Auftrag der jeweiligen Beihilfestelle Untersuchungen zur Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von rehabilitativen, therapeutischen oder besonderen medizinischen Leistungen und betreffen Beamtinnen und Beamte. Die Beihilfestelle stellt in ihrem Auftrag die konkrete gutachterliche Frage an den amtsärztlichen Dienst, in welchem Zusammenhang die Begutachtung erfolgen soll. Nicht immer ist ein persönlicher Termin mit Untersuchung erforderlich. Die amtsärztliche Stellungnahme zu Beihilfeangelegenheiten kann auch nach Aktenlage erfolgen. Ist eine Untersuchung zur Beurteilung notwendig, erfolgt diese auf die Symptome der jeweiligen Erkrankung bezogen. Blutabnahmen oder Urinuntersuchungen erfolgen in diesem Zusammenhang sehr selten. Die Kosten tragen je nach Auftragsinhalt die Beamtinnen und Beamte oder die Beihilfestelle selbst.
Weitere Details zur Beihilfe für
Aufträge für diese Fragestellungen erhält der Amtsärztliche Dienst vom Jobcenter Kreis Lippe oder den Sozialämtern und betrifft deren Leistungsempfänger*innen. Themen können hier beispielsweise eine kostenaufwändige Ernährung, Haushaltshilfe bei Krankheit, notwendige Hilfsmittel oder die Zumutbarkeit von Umzügen sein.
Nicht immer ist ein persönlicher Termin mit Untersuchung erforderlich. Die amtsärztliche Stellungnahme kann auch nach Aktenlage erfolgen, wenn aussagekräftige medizinische Befunde vorgelegt werden. Ist eine Untersuchung zur Beurteilung notwendig, erfolgt diese orientierend an dem Zweck. Blutabnahmen oder Urinuntersuchungen erfolgen in diesem Zusammenhang nur, wenn die Ergebnisse für die amtsärztliche Beurteilung zwingend erforderlich ist.
Weitere Details finden unter der Leistung: Amtsärztliche Stellungnahme: Krankenhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII im Serviceportal Kreis Lippe.
Aufträge für diese Fragestellungen erhält der Amtsärztliche Dienst von den Sozialämtern und betrifft deren Leistungsempfänger*innen. Asylbewerber*innen verfügen in ihrem laufenden Verfahren noch nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Kosten für die Behandlung von akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen sind nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von der zuständigen Kommune zu tragen. Im Falle von besonders hohen Kosten oder komplexen Erkrankungen wird von den Sozialämtern eine amtsärztliche Stellungnahme beauftragt, ob die medizinische Leistung zwingend erforderlich ist und zeitnah erfolgen sollte.
Nicht immer ist ein persönlicher Termin mit Untersuchung erforderlich. Die amtsärztliche Stellungnahme kann auch nach Aktenlage erfolgen, wenn aussagekräftige medizinische Befunde vorgelegt werden. Ist eine Untersuchung zur Beurteilung notwendig, erfolgt diese orientierend an dem Zweck. Blutabnahmen oder Urinuntersuchungen erfolgen in diesem Zusammenhang nur, wenn die Ergebnisse für die amtsärztliche Beurteilung zwingend erforderlich ist.
Die Kosten für die Untersuchung und Stellungnahme trägt der Auftraggeber.
Hierbei handelt es sich um Aufträge der Ausländerbehörden zur amtsärztlichen Beurteilung, ob eine ausreisepflichtige Person mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Ausreise in den jeweiligen Zielstaat bewältigen kann. Dies erfolgt auf Grundlage des § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) .
Ein persönlicher Termin mit Untersuchung ist zwingend erforderlich. Es erfolgt eine Anamneseerhebung, die Sichtung von mitgebrachten medizinischen Befunden, eine körperliche und, wenn erforderlich, auch eine psychiatrische Untersuchung. Unter Umständen erfolgt eine Blutabnahme, dieses würde in der Untersuchung von der Amtsärztin erläutert.
Bei Sprachbarrieren ist die Begleitung der Untersuchung durch eine/n vereidigte/n Dolmetscher/in erforderlich. Diese/r wird vom Ausländeramt benannt und dem Amtsärztlichen Dienst mitgeteilt. Die Terminkoordination übernimmt der Amtsärztliche Dienst. Die Kosten der Untersuchung und des/der vereidigten Dolmetschers / Dolmetscherin trägt die jeweilige Ausländerbehörde.
Amtsärztliche Gutachten oder Stellungnahmen im Auftrag von Gerichten beinhalten die Beurteilung zur Verhandlungsfähigkeit nach § 231a Strafprozessordnung (StPO) oder Haftfähigkeit nach § 455 Strafprozessordnung (StPO) in Zusammenhang mit der gesundheitlichen Situation der angeklagten Person bzw. der Person, die eine Haft anzutreten hat.



