Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Informationen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach den Artikeln 13, 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung informieren,  Ihnen die für den amtsärztlichen Dienst geltenden spezifischen gesetzlichen Regelungen darlegen und Ihre Betroffenenrechte aufführen. 

Grundsätzlich gilt, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Fachpersonal des amtsärztlichen Dienstes erfolgt, welches dem Berufsgeheimnis nach § 203 Strafgesetzbuch unterliegt. 

Würfel auf einer Tastatur mit der Abkürzung für die Datenschutzgrundverordnung

Verarbeitung Ihrer Daten

Verantwortlich

Kreis Lippe - Der Landrat
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte Kreis Lippe

Sie erreichen die Datenschutzbeauftragte des Kreises Lippe unter nachfolgenden Kontaktdaten:

Kreis Lippe - Der Landrat
Datenschutzbeauftragte
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

dtnschtzkrs-lppd
05231 62-0

Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung oder Stellungnahme nach Aktenlage, jeweils zur Feststellung eines spezifischen medizinischen Sachverhalts, der aus dem Untersuchungsauftrag bzw. dem Einladungsschreiben hervorgeht.

Datenkategorien

  • Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Gesundheitsdaten (z. B. eigene Angaben in der Anamnese, ärztliche Befunde, Diagnosen, Laborwerte)
  • Untersuchungsdaten (z. B. Ergebnisse von Tests oder körperlichen Untersuchungen)
  • Sozialdaten (z. B. Angaben zum Schwerbehinderten- oder Pflegegrad)
  • Berufliche Daten (z. B. Tätigkeit, Arbeitgeber, Status als Beamtenanwärter)
  • Angaben zur Lebensweise (z. B. Sportliche Aktivitäten, besondere Belastungen) 

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden

Für Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden benötigen wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten von Ihnen keine separate Einwilligung, da der Verarbeitungszweck grundsätzlich eine rechtliche Verpflichtung ist, die der amtsärztliche Dienst unterliegt. Für die Verarbeitung der genannten Datenkategorien die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Rechtsgrundlagen. Eine Ausnahme besteht für Einstellungsuntersuchungen für zukünftige Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Artikel / ParagraphGesetz / Verordnunggekürzter Inhalt der Vorschrift
Art. 6 Abs. 1 c) in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen (siehe unten)DSGVO*Rechtliche Verpflichtung, die der Verantwortliche unterliegt
Art. 6 Abs. 1 e)DSGVO*Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentl. Interesse liegt
Art. 9 Abs. 2 h)DSGVO*Gesundheitsvorsorge, Arbeitsmedizin, medizinische Diagnostik
Art. 9 Abs. 3DSGVO*Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt
§ 16 Abs. 1 Nr. 3DSG** NRWGesundheitsvorsorge, medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt.
§ 10BO*** für Ärzte der Ärztekammer Westfalen-LippeDokumentationspflicht von Ärztinnen und Ärzten
§ 630fBürgerliches Gesetzbuch (BGB)Dokumentationspflicht von Ärztinnen und Ärzten

*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***BO = Berufsordnung

Beispielhafte spezialgesetzliche Regelungen

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele der Rechtsgrundlagen, die dem jeweiligen Auftrag zur Begutachtung oder Stellungnahme zu Grunde liegen können. In diesen Fällen ist die Datenverarbeitung des amtsärztlichen Dienstes aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung bzw. im Rahmen der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, rechtmäßig. Diese Liste ist nicht abschließend. Welche Rechtsgrundlage in Ihrem Fall zutrifft können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen.

Rechtsgrundlagen aus dem Beamtenrecht

Artikel oder ParagraphVerordnung oder Gesetzgekürzter Inhalt
§ 7 Abs. 1, Nr. 3Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)Beamtenverhältnis
§ 13 Abs. 3Landesbeamtengesetz (LBG) NRWEignung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
§§ 33, 34, 35Landesbeamtengesetz (LBG) NRWDienst(un)fähigkeit, vorzeitiger Ruhestand, Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 7, § 4j Abs. 4Beihilfenverordnung (BVO) NRWbeihilfefähige Aufwendungen; hier Zweifel über die Notwendigkeit, Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln

Diese Liste ist nicht abschließend

Rechtsgrundlagen aus dem Sozialrecht

Artikel oder ParagraphVerordnung oder Gesetzgekürzter Inhalt
§ 30 Abs. 5SGB XIIErnährungsbedingter Mehrbedarf bei Sozialhilfebezug
§ 35 Abs. 3, 5 § 35a Abs. 3 Nr. 3SGB XIIZumutbarkeit / Notwendigkeit von Wohnungswechsel bei Sozialhilfebezug
§ 152SGB IXFeststellung eines Schwerbehindertengrades
§ 21 Abs. 5SGB IIErnährungsbedingter Mehrbedarf bei Bürgergeldbezug

Diese Liste ist nicht abschließend 

Rechtsgrundlagen aus dem Asyl- bzw. Aufenthaltsrecht

Artikel oder ParagraphVerordnung oder Gesetzgekürzter Inhalt
§ 4 Abs. 1Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Prüfung der medizinischen Notwendigkeit zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände
§ 44a Abs. 2 Nr. 3Aufenthaltsgesetz (AufenthG)Integrationskurs
§ 60a Abs. 2c, dAufenthaltsgesetz (AufenthG)Vorübergehende Aussetzung der Ausreisepflicht

Diese Liste ist nicht abschließend 

Stellungnahmen / Bescheinigungen in Ihrem Auftrag

Für Gutachten und Stellungnahmen in Ihrem Auftrag benötigen wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keine separate Einwilligung von Ihnen, da Sie uns selbst beauftragen und mit der Annahme des Auftrages durch uns ein Vertrag zu Stande gekommen ist, für dessen Erfüllung die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und personenbezogene Daten der besonderen Kategorie (Gesundheitsdaten) erforderlich ist. Somit greifen folgende Rechtsgrundlagen: 

Artikel / ParagraphGesetz / Verordnunggekürzter Inhalt der Vorschrift
Art. 6 Abs. 1 b)DSGVO*Vertragliche Verpflichtung einschließlich vorvertragliche Leistungen
Art. 9 Abs. 2 h)DSGVO*Gesundheitsvorsorge, Arbeitsmedizin, medizinische Diagnostik
Art. 9 Abs. 3DSGVO*Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt
§ 16 Abs. 1 Nr. 3DSG** NRWGesundheitsvorsorge, medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt.
§ 10BO*** für Ärzte der Ärztekammer Westfalen-LippeDokumentationspflicht von Ärztinnen und Ärzten
§ 630fBürgerliches Gesetzbuch (BGB)Dokumentationspflicht von Ärztinnen und Ärzten

*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***BO = Berufsordnung

Gutachten zur Einstellung in den öffentlichen Dienst im Tarifverhältnis

Die amtsärztliche Untersuchung zur Einstellung in den öffentlichen Dienst im Tarifverhältnis ist freiwillig. Da diese nicht in Ihrem Auftrag, sondern im Auftrag von einer anderen Behörde durchgeführt wird, beruht auch die mit der Erfüllung des Auftrags in Verbindung stehende Datenverarbeitung auf Freiwilligkeit. Wir benötigen hierfür Ihre schriftliche Einwilligung. Damit gelten folgende Rechtsgrundlagen:

Artikel / ParagraphGesetz / Verordnunggekürzter Inhalt der Vorschrift
Art. 6 Abs. 1 a)DSGVO*Ihre Einwilligung
Art. 9 Abs. 2 a)DSGVO*Ihre Einwilligung
Art. 9 Abs. 2 h)DSGVO*Arbeitsmedizin, Medizinische Diagnostik
Art. 9 Abs. 3DSGVO*Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt
§ 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Abs. 2DSG** NRWMedizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt.
§ 10BO*** für Ärzte der Ärztekammer Westfalen-LippeDokumentationspflicht von Ärztinnen und Ärzten
§ 630fBürgerliches Gesetzbuch (BGB)Dokumentationspflicht von Ärztinnen und Ärzten

*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***BO = Berufsordnung

Dauer der Datenspeicherung

Die vorgenannten Daten sowie sämtliche Untersuchungsbefunde werden für alle Untersuchungsanlässe bzw. Auftragsgrundlagen zehn Jahre im Amtsärztlichen Dienst gespeichert. 

Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung:

Art. 17 Abs. 3 lit. b in Verbindung mit:

  • § 630f BGB (Aufbewahrung ärztlicher Dokumentation für die Dauer von 10 Jahren)
  • § 10 Dokumentationspflicht Berufsordnung Ärzte der KVWL (Aufbewahrung ärztlicher Dokumentation für die Dauer von 10 Jahren)

Die Leerung des analogen sowie digitalen Archivs erfolgt zu Beginn eines Jahres für alle im Vorjahr abgelaufenen Aufbewahrungsfristen. 

Eine Ausnahme besteht für die Beglaubigung der Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens (Mitnahme von BtM-Medikamenten bei einer Auslandsreise). Die Kopien der Beglaubigung werden ausschließlich in Papierform lediglich ein Jahr aufbewahrt. 

Empfänger des Ergebnisses der Datenverarbeitung

Das Ergebnis der Datenverarbeitung ist das amtsärzliche Gutachten bzw. die amtsärztliche Stellungnahme oder Bescheinigung. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber übermittelt. Somit entweder Ihnen persönlich oder der beauftragenden Behörde. 

Ihre Rechte

Gemäß Artikel 12 DSGVO möchten wir Sie hier über Ihre Betroffenenrechte und deren Umsetzung informieren. 

Recht auf Auskunft nach Art. 15 DGSVO

Sie haben ein Recht auf Auskunft zu Ihren im Amtsärztlichen Dienst verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO. Das Recht auf Auskunft umfasst die Einsicht in die im Amtsärztlichen Dienst geführten vollständigen Akte zu Ihrer Person. Informationen zum Ablauf finden Sie nachfolgend. 

Wie Sie Ihr Recht auf Auskunft gelten machen können

Drei Möglichkeiten, Auskunft zu erhalten

Die Auskunft wird Ihnen nach Antrag und erfolgreicher Identitätsprüfung erteilt. Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Antrag stellen". In diesem Abschnitt erklären wir die drei derzeit möglichen Formen der Auskunft. Wenn Sie sich für eine entschieden haben, stellen Sie einen Antrag. 

Persönlich vor Ort:
Die Akteneinsicht kann vor Ort in den Räumlichkeiten des Amtsärztlichen Dienstes unter Begleitung einer Mitarbeiterin erfolgen, was zu empfehlen ist, da ärztliche Dokumentationen nicht immer auf Anhieb verständlich sind und Rückfragen gleich geklärt werden können. Hierfür vereinbaren wir gern mit Ihnen einen Termin und Sie bringen Ihr Ausweisdokument mit. Nach der Akteneinsicht kann Ihnen eine erste Kopie der gesamten Akte oder Anteile hieraus zur Verfügung gestellt werden.

Auf dem Postweg:
Die Akte kann Ihnen auch ohne persönlichen Termin direkt per Post zur Verfügung gestellt werden, sofern therapeutische Gründe keine Begleitung der Akteneinsicht erforderlich machen und Ihre Identität zuvor gesichert geprüft werden konnte (in diesem Fall bitten wir, in der Ausweiskopie Ihre Anschrift nicht zu schwärzen und auch die Rückseite mit zu kopieren). 

Digital:
Ein digitaler Versand ist möglich und erfolgt verschlüsselt auf zwei Wegen. Dies umfasst den verschlüsselten digitalen Versand mit einer zusätzlich verschlüsselten pdf-Datei und die Mitteilung des Kennwortes zur Entschlüsselung auf dem Postweg an Ihre Anschrift (in diesem Fall bitten wir, in der Ausweiskopie Ihre Anschrift nicht zu schwärzen und auch die Rückseite mit zu kopieren). 

Diese Zwei-Wege-Kommunikation ist erforderlich, da es sich um Ihre sensiblen Daten handelt und bei einem digitalen Versand an eine E-Mail Adresse ohne zusätzliche Verschlüsselung der Datei nicht sichergestellt sein kann, dass nur Sie persönlich diese E-Mail öffnen würden. 

Antrag stellen

Sie stellen einen Antrag auf Auskunft mit der von Ihnen gewünschten Auskunftsmöglichkeit und weisen mit dem Antrag Ihre Identität nach. Idealerweise erfolgt der Identitätsnachweis mit einer Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes, welche Sie dem Antrag beifügen. Für eine Identifikation Ihrer Person und zum Abgleich der bei uns vorhandenen Akte benötigen wir lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche weiteren Daten zu schwärzen. 

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie von den drei oben erläuterten Möglichkeiten, Auskunft zu erhalten den Postweg oder digitalen Weg wählen, ist für die Identitätsprüfung und die erfolgreiche Zustellung der Auskunft Ihre aktuelle Anschrift erforderlich. Diese sollte gesichert mit Ihrer Person in Verbindung stehen, wodurch in diesen Fällen auch eine Kopie der Seite Ihres amtlichen Ausweisdokumentes erforderlich ist, aus welcher Ihre aktuelle Anschrift ersichtlich ist. 

Stellen Sie Ihren Antrag auf einen der nachfolgend aufgeführten Wege:

Schriftlich auf dem Postweg an: 
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, FG 531 Amtsärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo

Digital: 
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei. 

Persönlich zu unseren Öffnungszeiten*: 
Medicum Lemgo, 3te Etage, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
*Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Auskunft nicht sofort erteilt werden kann. Ihren Antrag nehmen wir aber gern persönlich entgegen.

Umsetzung im Amtsärztlichen Dienst

Es erfolgt zunächst eine Prüfung auf Ausschlussgründe, die gegen eine vollständige Auskunft sprechen könnten. Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten von Dritten zu befürchten ist (Art. 15 Abs. 4 DSGVO) oder therapeutische Gründe vorliegen (§ 630g BGB). Liegen Ausschlussgründe vor, heißt dies nicht, dass keine Auskunft gewährt wird. Die Umsetzung erfordert in diesen Fällen lediglich weitere Schritte.

Ausschlussgrund nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO
Rechte und Freiheiten von Dritten könnten beeinträchtigt sein, wenn Sie Angaben mit Personenbezug zu Dritten getätigt haben und diese auch dokumentiert sind (beispielsweise Angaben zu Familienmitgliedern). In diesem Fall werden diese Anteile Ihrer Akte unkenntlich gemacht, bevor eine Kopie erstellt wird bzw. ein Scan erfolgt. 

Ausschlussgrund nach § 630g BGB
Therapeutische Ausschlussgründe müssten beachtet werden, wenn beispielsweise schwerwiegende psychiatrische Erkrankungsbilder vorliegen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die direkte Auskunft eine potentielle Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Person darstellen würde. In einem solchen Fall kann die Auskunft nur durch persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung und in Begleitung durch unser medizinisches Fachpersonal erteilt werden, ggf. auch durch unsere Amtsärztinnen.

Umsetzung
Ist die Prüfung auf Ausschlussgründe abgeschlossen und steht das weitere Vorgehen fest, erfolgt die praktische Umsetzung: 

  1. Terminvereinbarung bei persönlichem Termin
  2. Zusammenführung von Papierakte und digitaler Dokumentation
  3. Pagierung der Akte (Nummeriung der Seiten)
  4. Kopie oder Scan der Akte, je nach gewähltem Übermittlungsverfahren
  5. Durchführung der postalischen oder digitalen Übermittlung bzw. des persönlichen Termins und nachfolgender Aushändigung der Kopie
  6. Schriftliche Dokumentation der erfolgten Auskunft

Wichtig zu wissen!

  1. Die Frist für den Amtsärztlichen Dienst zur Bearbeitung für ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DGSVO liegt bei höchstens einem Monat nach Eingang des Ersuchens.
  2. Nach Artikel 15 DSGVO muss Ihnen eine erste Kopie der Akte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, entweder analog in Papierform oder digital in verschlüsselter Form, sofern Sie sich in Ihrem Auskunftsersuchen auch auf Artikel 15 DSGVO beziehen. 

Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten nach Art. 16 DSGVO

Dies umfasst z. B. eine Änderung Ihrer Stammdaten. Sie stellen einen Antrag auf Berichtigung mit der von Ihnen gewünschten Berichtigung und weisen mit dem Antrag Ihre Identität nach. Idealerweise erfolgt der Identitätsnachweis mit einer Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes, welche Sie dem Antrag beifügen. Für eine Identifikation Ihrer Person und zum Abgleich der bei uns vorhandenen Akte benötigen wir lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche weiteren Daten zu schwärzen.

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie die Berichtigung Ihrer Anschrift wünschen, ist für diese Berichtigung Ihre aktuelle Anschrift erforderlich. Diese sollte gesichert mit Ihrer Person in Verbindung stehen, wodurch in diesen Fällen auch eine Kopie der Seite Ihres amtlichen Ausweisdokumentes erforderlich ist, aus welcher Ihre aktuelle Anschrift ersichtlich ist.

Richten Sie Ihr Anliegen an den Amtsärztlichen Dienst:

Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, FG 531 Amtsärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo

Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei.

Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Löschung greift für Ihre personenbezogenen Daten im Amtsärztlichen Dienst erst nach der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (sehen Sie hierzu den Punkt Datenspeicherung).

Die Löschung erfolgt automatisch durch den amtsärztlichen Dienst nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Sie müssen nichts weiter veranlassen. 

Sollten für Sie mehrere amtsärztliche Gutachten oder Stellungnahmen erstellt worden sein, werden nur die Vorgänge, die älter als zehn Jahre sind, gelöscht. Alle jüngeren Vorgänge verbleiben im Amtsärztlichen Dienst. 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

Wenn Voraussetzungen nach Art. 18 Abs. 1 DSGVO gegeben sind, haben Sie das Recht die Verarbeitung vorübergehend einzuschränken. 

Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an den Amtsärztlichen Dienst und weisen mit dem Anliegen Ihre Identität nach. Idealerweise erfolgt der Identitätsnachweis mit einer Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes, welche Sie dem Antrag beifügen. Für eine Identifikation Ihrer Person und zum Abgleich der bei uns vorhandenen Akte benötigen wir lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche weiteren Daten zu schwärzen.

Richten Sie Ihr Anliegen an den Amtsärztlichen Dienst:

Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, FG 531 Amtsärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo

Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei.

Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung

Erfolgte die Datenverarbeitung im Amtsärztlichen Dienst aufgrund Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a und Artikel 9 Abs. 2 lit. a der DSGVO haben Sie jederzeit das Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung. 

Der Widerruf gilt für zukünftige Datenverarbeitungen. D. h., dass die Datenverarbeitung die bis zum Widerruf erfolgte, rechtmäßig bleibt, eine weitere Verarbeitung Ihrer Daten ab Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr erfolgen darf.

Ihre Daten werden nicht gelöscht, wenn die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen ist. 

Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Behörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW)
Kavalleriestrße 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-999
E-Mail: pststllldnrwd; Internet: www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde

Weitere Angebote

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.