In bestimmten Fällen kann der Amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Kreis Lippe auch von Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern mit amtsärztlichen Stellungnahmen, Bescheinigungen oder Beglaubigungen beauftragt werden. Voraussetzung hierfür ist in erster Linie, dass Sie Ihren ersten Wohnsitz im Kreis Lippe haben und für den Anlass eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Lesen Sie hier, um welche Fälle es sich hierbei handeln könnte.
Ärztlich verordnete Medikamente mit suchterregendem Potenzial zählen zu den Betäubungsmitteln (BtM), deren Verkehr streng überwacht wird.
Damit Sie Ihre Medikamente oder die Medikamente für Ihr Kind auf Auslandsreisen mitnehmen können, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer verordnenden Arztpraxis. Diese Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt amtsärztlich beglaubigt werden, um Missbrauch zu verhindern. Es können nur verkehrsfähige und verschreibungsfähige Mittel nach Anlage III des Betäubungmittelgesetzes (BtMG) bescheinigt werden.
Das benötigte Formular als ausfüllbares pdf-Dokument, ein Musterbeispiel sowie weitere nützliche Informationen finden Sie im Serviceportal zur Leistung: Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen.
Bitte informieren Sie sich in Ihrer Prüfungsordnung, ob Sie zusätzlich zum hausärztlichen Attest auch eine amtsärztliche Bestätigung vorlegen müssen.
In dem Fall melden Sie sich bei uns, nachdem Sie mit Ihrer Arztpraxis gesprochen haben. Sie kommen mit dem Attest Ihres Hausarztes ins Gesundheitsamt und lassen dieses noch einmal amtsärztlich bestätigen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine kurze, symptombezogene, Untersuchung. Diese Untersuchung und amtsärztliche Bestätigung muss spätestens am Prüfungstag stattfinden und kann leider nicht nachgeholt werden.
Weitere Details finden Sie im Serviceportal zur Leistung: Amtärztliches Attest bei krankheitsbedinger Prüfungsunfähigkeit ausstellen.
Dies kann eventuell erforderlich sein:
Weitere Details finden Sie im Serviceportal Kreis Lippe zu den Leistungen:
Amtsärztliche Stellungnahme zur Vorlage bei Behörden
Amtsärztliche Untersuchung
Falls Ihr Impfausweis unleserlich geworden ist oder Sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen Impfausweis erhalten. Impfausweise können niedergelassene Ärzte und das Gesundheitsamt ausgeben. Für die Eintragung der erhaltenen Impfungen ist es erforderlich, dass Sie entsprechende Impfdokumentationen vorlegen können. Es existiert kein allgemeines Impfregister aus welchem die erhaltenen Impfungen ersichtlich sind.
Weitere Details zum Ablauf finden Sie im Serviceportal zur Leistung: Impfausweis neu erhalten.
Bitte informieren Sie sich in Ihrer Prüfungsordnung, ob Sie für die Beantragung einer Fristverlängerung aus gesundheitlichen Gründen eine amtsärztliche Stellungnahme benötigen.
In dem Fall nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um den weiteren Ablauf zu klären. Sollte eine Untersuchung erforderlich sein, erhalten Sie einen Termin. Um Verzögerungen zu vermeiden sollten aussagekräfte medizinische Befunde von Ihnen zum Termin mitgebracht werden. Grundsätzlich ist es ratsam, den Kontakt zum amtsärztlichen Dienst früh genug aufzunehmen, damit Ihnen bei der Beantragung der Fristverlängerung keine Nachteile entstehen.
Weitere Details finden Sie im Serviceportal Kreis Lippe zu der Leistung: Amtsärztliche Untersuchung



