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Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

Eine Apotheke wird in Deutschland von einer Apothekerin / einem Apotheker betrieben. Hierfür wird eine Erlaubnis benötigt, die von der zuständigen Behörde erteilt wird. Diese zuständige Behörde ist das Gesundheitsamt. Die Erlaubnis zur Betreibung einer Apotheke wird personengebunden an den/die Apotheker/in erteilt, nachdem die persönliche Eignung geprüft wurde. 

Verbunden mit dem Betreiben einer Apotheke ist die Verpflichtung zur Einhaltung von gesetzlichen Regelungen was die personelle Besetzung, Hygienevorschriften (insbesondere bei Rezepturen) und Lagerhaltung von Medikamenten betrifft. 

Das Gesundheitsamt Kreis Lippe beschäftigt in Kooperation mit anderen Gesundheitsämtern in OWL Amtsapotheker*innen, die die Einhaltung der Regelungen überwachen. Personalkontrollen werden von den Mitarbeitenden der Gesundheitsverwaltung selbst übernommen. 

Weitere Aufgaben, die sich aus dem Apothekengesetz ergeben sind beispielsweise:

  • die Versanderlaubnis für Apotheken erteilen,
  • Versorgungsverträge zwischen Apotheken und Pflegeheimen bzw. Krankenhäusern genehmigen,
  • Ausnahmegenehmigungen zur Einfuhr von Medikamenten bei Versorgungsmangel erteilen,
  • Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem ApoG prüfen und bearbeiten.

Auch wenn Apotheken schließen, erfolgt die verwaltungsrechtliche Bearbeitung durch die Apothekenüberwachung des Gesundheitsamtes. 

Apothekenberatung
Kiste mit Medikamenten

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