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Das Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG

Eine Pflegekraft kümmert sich um eine Seniorin
Tag für Tag eine Kerbe aufnehmen
Orientierungsübung in der neurologischen / geriatrischen Reha

Personen, die einen Gesundheitsfachberuf als Selbständige ausüben möchten, müssen dieses vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden. Auch Arbeitgeberinnen sowie Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, sind verpflichtet, die zukünftigen Mitarbeitenden vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzumelden. Geregelt ist dies im Gesundheitsfachberufegesetz NRW

Gesundheitsfachberufe nach § 6 GBerG sind...

  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten,
  • Diätassistentinnen und Diätassistenten,
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Hebammen,
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
  • Logopädinnen und Logopäden,
  • Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister,
  • Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik,
  • Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin,
  • Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie,
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten,
  • Orthoptistinnen und Orthoptisten,
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie
  • Podologinnen und Podologen.

Was passiert mit der Anmeldung?

Die Gesundheitsverwaltung prüft die Vollständigkeit der Unterlagen (Berufserlaubnis und Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern) und übernimmt die Daten der Anmeldung in das Fachverfahren. Details können Sie im Serviceportal des Kreises Lippe nachlesen:

Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit nichtakademischen Berufen des Gesundheitswesen

Erfassung von ambulanten Pflegediensten

Wird ein ambulanter Pflegedienst gegründet, muss dieser beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Die Meldung muss auch das dort beschäftigte Personal beinhalten. 

Erteilung von Berufserlaubnissen Podologie, Ergotherapie und Logopädie

Soll ein Beruf der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie und Logopädie berufsmäßig ausgeübt werden, muss dieses beim Gesundheitsamt beantragt werden. Das Gesundheitsamt erteilt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Berufserlaubnis per Urkunde. 

Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe für EU- und Drittstaatenangehörige

Nachdem die Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses anerkannt hat, erfolgt im Gesundheitsamt die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen wie persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. 

Certificate of Current Professional Status ausstellen

Ist geplant einen Gesundheitsfachberuf im Ausland auszuüben, wird über das Gesundheitsamt bestätigt, dass die in Deutschland erteilte Berufserlaubnis weiterhin Gültigkeit hat. 

Bestätigung der Berufserlaubnis zur Beantragung eines eHBA für nichtakademische Heilberufe

Beantragen Sie als Angehöriger eines Gesundheitsfachberufes einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) wird in einem elektronischen Verfahren vom Gesundheitsamt die Bestätigung angefordert, ob für Sie eine gültige Berufserlaubnis vorliegt. 

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