

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung und es kann zu Spätfolgen kommen. Durch das Masernschutzgesetz soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind und dort vor allem die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, z.B. weil sie noch zu jung sind für die Impfung (Kinder < 9 Monate), schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben.
Unter die Regelungen dieses Gesetzes fallen Kinder, die in Betreuungseinrichtungen oder Schulen betreut werden und Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Die Gesundheitsverwaltung übernimmt die verwaltungsrechtliche Durchsetzung des Masernschutzes. Was dazu gehört können Sie im Serviceportal des Kreises Lippe nachlesen: