Im Team Infektionsschutz und Hygieneüberwachung werden zwei wesentliche Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllt. In diesem Team führen Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure gesetzlich vorgeschriebene Hygienekontrollen in bestimmten Bereichen durch. Die Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben überwiegend im Außendienst tätig. Die Räumlichkeiten des Teams befinden sich im alten Verwaltungsgebäude des Klinikum Lippe Lemgo. Eine 24/7 Erreichbarkeit ist durch den Bereitschaftsdienst der Hygienekontrolleure (Gesundheitsaufsicht) gegeben.
Über die Information des Gesundheitsamtes:
05231 62-1750
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Die Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure beider Teams vertreten sich gegenseitig und besetzen die Bereitschaft. Erreichbar nach den Geschäftszeiten über die Leitstelle:
...dann umfasst dies die Mitarbeitenden der Teams Hygieneüberwachung und Infektionsschutz sowie Trinkwasserschutz und Umwelthygiene. Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt somit 24/7 erreichbar, wobei sich die Aufgabenerfüllung in der Bereitschaftszeit (nach Dienstschluss unter der Woche und an Wochenend- bzw. Feiertagen) auf solche Situationen beschränkt, die nicht bis zum regulären Dienst warten können. Dies sind beispielsweise Ermittlungen nach eingegangener Meldung von lebensbedrohlichen Infektionserkrankungen oder Überprüfung von Gesundheitsgefahren bei Großschadensereignissen, wie z. B. Brände, Starkregen, etc. Der Bereitschaftdienst des Gesundheitsamtes ist über die Leitstelle des Rettungsdienstes zu erreichen.
Im Rahmen von infektionshygienischen Überwachungen, sogenannte Hygienebegehungen, wird die Einhaltung von Hygiene-Vorschriften überprüft. Dies z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen zur Pflege oder Betreuung, in medizinischen Einrichtungen, in Massenunterkünften oder Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen, den Rettungswachen oder der Justizvollzugsanstalt. Die Einhaltung von Hygienevorschriften wird ebenfalls bei Bestattungsunternehmen und in Betrieben wie Tätowierer, Friseuren, Kosmetik- oder Nagelpflegestudios kontrolliert. Wir richten uns nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, des Robert-Koch-Institutes, der Hygieneverordnung NRW, den KRINKO-Empfehlungen und relevanten DIN-Vorschriften.
Die Hygieneüberwachungen (Hygienebegehungen) erfolgen grundsätzlich in einem respektvollen Miteinander mit den Ansprechpartner*innen der jeweiligen Einrichtungen bzw. Betriebe. Wie oft welche Einrichtung oder welcher Betrieb begangen wird, ist in Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW geregelt.


Sind Neu- und Umbaumaßnahmen von Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere medizinischen Einrichtungen, geplant, dann wird von uns Stellung zur Einhaltung von Hygienevorschriften genommen.

Für Schwimm- und Badegewässer sind verpflichtende laborchemische Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Auch Hotelbetriebe und Freizeiteinrichtungen mit Schwimmbad müssen diese durchführen lassen. Neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen laborchemischen Untersuchungen, erfolgt für diese Einrichtungen auch eine Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt.

Kreis Lippe - Der Landrat
FB 530 Gesundheit
FG 533 Gesundheitsschutz und Umwelthygiene
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo
Verwaltungsgebäude des Klinikums Lippe Lemgo, 2. OG
Rintelner Str. 85
32657 Lemgo
Hinweis für Besucher:
Dieses Gebäude ist nicht barrierefrei.
Bei Nutzung von Routenplanern geben Sie bitte die Anschrift Rintelner Straße 85 in Lemgo ein und nicht nur "Gesundheitsamt Lippe". Sie werden sonst an einen anderen Ort geleitet.

