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Infektionsschutz

Team 533.1 | Infektionsschutz

Im Team Infektionsschutz und Hygieneüberwachung werden zwei wesentliche Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllt.  Übertragbaren Krankheiten beim Menschen durch Aufklärung und Beratung vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung durch eigene Ermittlungen und Veranlassung von Maßnahmen zu verhindern ist Kernaufgabe dieses Bereiches. Ärztinnen sowie medizinische und sozialmedizinische Fachangestellte erfüllen diese Aufgabe und werden durch die Hygienekontrolleurinnen und Hygienkontrolleure der Gesundheitsaufsicht unterstützt. Die Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben überwiegend im Außendienst tätig, die Kolleginnen des Infektionsschutzes hauptsächlich im Innendienst. Die Räumlichkeiten des Teams befinden sich im alten Verwaltungsgebäude des Klinikum Lippe Lemgo. Eine 24/7 Erreichbarkeit ist durch den Bereitschaftsdienst der Hygienekontrolleure (Gesundheitsaufsicht) gegeben.

Infektionsschutz | meldepflichtige Erkrankungen

05231 62-2970
Montag bis Donnerstag 
von 09:30 - 12:30 Uhr

Zu allen anderen Zeiten über die Information des Gesundheitsamtes: 05231/62-1750

Fax: 05231 63011-3110
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Wenn wir in der Bereitschaft sind,...

...dann umfasst dies die Mitarbeitenden der Teams Hygieneüberwachung und Infektionsschutz sowie Trinkwasserschutz und Umwelthygiene. Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt somit 24/7 erreichbar, wobei sich die Aufgabenerfüllung in der Bereitschaftszeit (nach Dienstschluss unter der Woche und an Wochenend- bzw. Feiertagen) auf solche Situationen beschränkt, die nicht bis zum regulären Dienst warten können. Dies sind beispielsweise Ermittlungen nach eingegangener Meldung von lebensbedrohlichen Infektionserkrankungen oder Überprüfung von Gesundheitsgefahren bei Großschadensereignissen, wie z. B. Brände, Starkregen, etc. Der Bereitschaftdienst des Gesundheitsamtes ist über die Leitstelle des Rettungsdienstes zu erreichen. 

BEREITSCHAFT

Die Gesundheitsaufsicht besetzt die Bereitschaft. Erreichbar nach den Geschäftszeiten über die Leitstelle des Kreises Lippe: 

Infektionsschutz | meldepflichtige Erkrankungen

Hierbei handelt es sich um Ermittlungen rund um hochansteckende Infektionserkrankungen, die sogenannten meldepflichtigen Erkrankungen. Um welche genau es sich handelt, finden Sie in den §§ 6, 7 des Infektionsschutzgesetzes

Vom Team Infektionsschutz werden die Erkrankten kontaktiert und zu Symptomen, möglichen Ansteckungswegen und Kontaktverhalten in einem bestimmten Zeitraum befragt. Sind die Erkrankten nicht zur Beantwortung dieser Fragen in der Lage, erfolgt die Ermittlung über Dritte. Hierzu muss die erkrankte Person nicht explizit einwilligen, da die Verhinderung der Weiterverbreitung von hochansteckenden Infektionserkrankungen eine hoheitliche Aufgabe des ÖGD ist und die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen dem Schutz der Bevölkerung unterzuordnen sind. 

Anhand der Erkenntnisse aus den Ermittlungen werden Maßnahmen festgelegt, die sich an Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, Ansteckungszeiträumen zur jeweiligen Erkrankung, Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und weiteren relevanten Rechtsvorschriften orientieren. 

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Weiterverbreitung der Erkrankung einzudämmen bzw. zu verhindern und können von eigenverantwortlicher Abgrenzung zu anderen Personen, Testungen von Kontakten, Betretungsverboten und Quarantäneanordnungen reichen. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist dieser Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes allen Bürgerinnen und Bürgern bestens bekannt. 

Tuberkuloseüberwachung

Tuberkulose ist eine durch Bakterien verursachte, ansteckende Infektionskrankheit. Die Erreger befallen überwiegend die Lunge, es können aber auch andere Organe betroffen sein. Die Tuberkulose zählt zu den meldepflichtigen Erkrankungen, die Kontaktpersonenermittlung und die mehrjährige Überwachung von infizierten Personen und deren Kontakte managen die kommunalen Gesundheitsämter in speziellen fachlichen Teams, die dem Infektionsschutz zuzuordnen sind. So auch Ihr Gesundheitsamt in Lippe. 

Wichtig zu wissen! 

  • Im Team Infektionsschutz erfolgen keine medizinischen Behandlungen.
  • Das Robert-Koch-Institut ist ein wissenschaftliches Institut des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Verantwortungsbereich ist im § 4 Infektionsschutzgesetz verankert.

Masern

Masern morbili virus

Varizellen | Windpocken

Varizellen

Tuberkulose

Tuberkulose - säurefeste Stäbchenkolonie

Postanschrift

Kreis Lippe - Der Landrat
FB 530 Gesundheit
FG 533 Gesundheitsschutz und Umwelthygiene
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo

Besucheranschrift

Verwaltungsgebäude des Klinikums Lippe Lemgo, 2. OG
Rintelner Str. 85
32657 Lemgo 
Hinweis für Besucher:
Dieses Gebäude ist nicht barrierefrei.

WICHTIG

Bei Nutzung von Routenplanern geben Sie bitte die Anschrift Rintelner Straße 85 in Lemgo ein und nicht nur "Gesundheitsamt Lippe". Sie werden sonst an einen anderen Ort geleitet. 

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