Der amtsärztliche Dienst erstellt hauptsächlich im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden, der Bezirksregierung, kommunaler Behörden sowie Gerichten amtsärztliche Gutachten oder Stellungnahmen nach verschiedenen Rechtsgrundlagen. Im Detail handelt es sich hier um Aufträge mit Fragestellungen aus dem
Grundsätzlich beurteilen unsere Amtsärztinnen gesundheitliche Eignungen, medizinische Zusammenhänge, Zumutbarkeiten aus medizinischer Sicht und medizinische Notwendigkeiten im Zusammenhang der jeweiligen Fragestellung aus den oben aufgeführten Rechtsvorschriften.
Ein bekanntes Beispiel ist die Untersuchung zur Einstellung in den Öffentlichen Dienst, welche im Gesundheitsamt Kreis Lippe für angehende Beamte und Tarifangestellte durchgeführt wird. Ihr Amtsärztlicher Dienst zeigt Ihnen im nachfolgenden Video wie eine Einstellungsuntersuchung für Beamte abläuft, was alles dazu gehört und was Sie dabei erwartet.
Vom Empfang über das Labor bis ins Untersuchungszimmer, sie werden durchweg von Fachpersonal betreut. Im Amtsärztlichen Dienst sind approbierte Ärztinnen, Sozialmedizinische Assistentinnen sowie Medizinische Fachangestellte beschäftigt. Unsere Aufgaben erfüllen wir am Hauptstandort des Gesundheitsamtes im Medicum Lemgo.

Kreis Lippe - Der Landrat
FB 530 Gesundheit
FG 531 Amtsärztlicher Dienst
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo
Hinweis für Besucher:
Wir befinden uns in der 3ten Etage im Medicum Lemgo. Das Gebäude ist barrierefrei.
Erfolgen im Auftrag der jeweiligen Dienstbehörde für Beamtinnen und Beamte nach Bundes- und Landesbeamtengesetz, für tariflich Angestellte nach dem TVÖD. Das Ergebnis der Untersuchung beinhaltet die Beurteilung, ob aus medizinischer Sicht Gründe bestehen, die die Eignung der jeweiligen Person zur Ausübung der geplanten Beschäftigung im Tarif- oder Beamtenverhältnis einschränken würde. Steht das Ergebnis der Begutachtung fest, wird dieses an die beauftragende Dienstbehörde im Formular "Mitteilung des Ergebnisses zur Begutachtung..." niedergeschrieben und versendet. Medizinische Befunde und Untersuchungsergebnisse verbleiben im Amtsärztlichen Dienst. Im Video weiter oben wird der Ablauf der Einstellungsuntersuchung dargestellt.
Weitere Details zu erforderlichen Unterlagen und Kosten der Untersuchung finden Sie unter der Leistung Amtsärztliches Gutachten zur Einstellung in den öffentlichen Dienst im Serviceportal Kreis Lippe.
Wichtig zu wissen!
Die Untersuchung zur Einstellung in den öffentlichen Dienst in einem tariflichen Angestelltenverhältnis ist freiwillig. Anteile der Untersuchung oder die Untersuchung selbst können abgelehnt werden. Inwieweit dies Einfluss auf das Einstellungsverfahren hat, muss mit der jeweiligen Dienstbehörde besprochen werden.
Diese umfassen nach dem Auftrag der jeweiligen Dienstbehörde Untersuchungen zur Dienst(un-)fähigkeit und zu einem möglichen Dienstunfall und betreffen Beamtinnen und Beamte. Die Dienstbehörde stellt in ihrem Auftrag die konkrete gutachterliche Frage an den amtsärztlichen Dienst, in welchem Zusammenhang die Begutachtung erfolgen soll. Die Kosten dieser Begutachtung trägt die Dienstbehörde, die Beamtinnen und Beamte müssen nicht in Vorleistung treten.
Die amtsärztliche Begutachtung umfasst eine ausführliche ärztliche Anamnese und, abhängig von der zu Grunde liegenden Erkrankung, eine körperliche Untersuchung. Mitgebrachte medizinische Befundberichte werden von der Amtsärztin gesichtet. Zum Abschluss der Untersuchung bespricht die Amtsärztin mit der Beamtin / dem Beamten ihre medizinischen Empfehlungen und das weitere Vorgehen.
Sollten zur Beantwortung der gutachterlichen Fragestellung weitere medizinische Unterlagen notwendig sein, fordert der amtsärztliche Dienst diese mit Einverständnis der Beamtin / des Beamten bei den behandelnden Ärzten bzw. Kliniken an. Unter Umständen wird auch ein zusätzliches Gutachten bei einem/einer auf die zu Grunde liegende Erkrankung spezialisierten Facharzt / Fachärztin beauftragt. Dies erfolgt ebenfalls nur mit Einverständnis der Beamtin / des Beamten und nach Rücksprache mit der beauftragenden Dienstbehörde.
Steht das Ergebnis der Begutachtung letztendlich fest, wird dieses an die beauftragende Dienstbehörde im Formular "Mitteilung des Ergebnisses zur Begutachtung..." niedergeschrieben und versendet. Die medizinischen Befunde und Zusatzgutachten verbleiben im Amtsärztlichen Dienst.
Weitere Details finden Sie unter der Leistung: Dienstfähigkeitsuntersuchung, amtsärztliche Untersuchung bei Dienstunfällen im Serviceportal Kreis Lippe.
Diese umfassen nach dem Auftrag der jeweiligen Beihilfestelle Untersuchungen zur Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von rehabilitativen, therapeutischen oder besonderen medizinischen Leistungen und betreffen Beamtinnen und Beamte. Die Beihilfestelle stellt in ihrem Auftrag die konkrete gutachterliche Frage an den amtsärztlichen Dienst, in welchem Zusammenhang die Begutachtung erfolgen soll. Nicht immer ist ein persönlicher Termin mit Untersuchung erforderlich. Die amtsärztliche Stellungnahme zu Beihilfeangelegenheiten kann auch nach Aktenlage erfolgen. Ist eine Untersuchung zur Beurteilung notwendig, erfolgt diese auf die Symptome der jeweiligen Erkrankung bezogen. Blutabnahmen oder Urinuntersuchungen erfolgen in diesem Zusammenhang sehr selten. Die Kosten tragen je nach Auftragsinhalt die Beamtinnen und Beamte oder die Beihilfestelle selbst.
Weitere Details zur Beihilfe für
Aufträge für diese Fragestellungen erhält der Amtsärztliche Dienst vom Jobcenter Kreis Lippe oder den Sozialämtern und betrifft deren Leistungsempfänger*innen. Themen können hier beispielsweise eine kostenaufwändige Ernährung, Haushaltshilfe bei Krankheit, notwendige Hilfsmittel oder die Zumutbarkeit von Umzügen sein.
Nicht immer ist ein persönlicher Termin mit Untersuchung erforderlich. Die amtsärztliche Stellungnahme kann auch nach Aktenlage erfolgen, wenn aussagekräftige medizinische Befunde vorgelegt werden. Ist eine Untersuchung zur Beurteilung notwendig, erfolgt diese orientierend an dem Zweck. Blutabnahmen oder Urinuntersuchungen erfolgen in diesem Zusammenhang nur, wenn die Ergebnisse für die amtsärztliche Beurteilung zwingend erforderlich ist.
Weitere Details finden unter der Leistung: Amtsärztliche Stellungnahme: Krankenhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII im Serviceportal Kreis Lippe.
Aufträge für diese Fragestellungen erhält der Amtsärztliche Dienst von den Sozialämtern und betrifft deren Leistungsempfänger*innen. Asylbewerber*innen verfügen in ihrem laufenden Verfahren noch nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Kosten für die Behandlung von akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen sind nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von der zuständigen Kommune zu tragen. Im Falle von besonders hohen Kosten oder komplexen Erkrankungen wird von den Sozialämtern eine amtsärztliche Stellungnahme beauftragt, ob die medizinische Leistung zwingend erforderlich ist und zeitnah erfolgen sollte.
Nicht immer ist ein persönlicher Termin mit Untersuchung erforderlich. Die amtsärztliche Stellungnahme kann auch nach Aktenlage erfolgen, wenn aussagekräftige medizinische Befunde vorgelegt werden. Ist eine Untersuchung zur Beurteilung notwendig, erfolgt diese orientierend an dem Zweck. Blutabnahmen oder Urinuntersuchungen erfolgen in diesem Zusammenhang nur, wenn die Ergebnisse für die amtsärztliche Beurteilung zwingend erforderlich ist.
Die Kosten für die Untersuchung und Stellungnahme trägt der Auftraggeber.
Hierbei handelt es sich um Aufträge der Ausländerbehörden zur amtsärztlichen Beurteilung, ob eine ausreisepflichtige Person mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Ausreise in den jeweiligen Zielstaat bewältigen kann. Dies erfolgt auf Grundlage des § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) .
Ein persönlicher Termin mit Untersuchung ist zwingend erforderlich. Es erfolgt eine Anamneseerhebung, die Sichtung von mitgebrachten medizinischen Befunden, eine körperliche und, wenn erforderlich, auch eine psychiatrische Untersuchung. Unter Umständen erfolgt eine Blutabnahme, dieses würde in der Untersuchung von der Amtsärztin erläutert.
Bei Sprachbarrieren ist die Begleitung der Untersuchung durch eine/n vereidigte/n Dolmetscher/in erforderlich. Diese/r wird vom Ausländeramt benannt und dem Amtsärztlichen Dienst mitgeteilt. Die Terminkoordination übernimmt der Amtsärztliche Dienst. Die Kosten der Untersuchung und des/der vereidigten Dolmetschers / Dolmetscherin trägt die jeweilige Ausländerbehörde.
Ärztlich verordnete Medikamente mit suchterregendem Potenzial zählen zu den Betäubungsmitteln (BtM), deren Verkehr streng überwacht wird.
Damit Sie Ihre Medikamente oder die Medikamente für Ihr Kind auf Auslandsreisen mitnehmen können, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer verordnenden Arztpraxis. Diese Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt amtsärztlich beglaubigt werden, um Missbrauch zu verhindern. Es können nur verkehrsfähige und verschreibungsfähige Mittel nach Anlage III des Betäubungmittelgesetzes (BtMG) bescheinigt werden.
Das benötigte Formular als ausfüllbares pdf-Dokument, ein Musterbeispiel sowie weitere nützliche Informationen finden Sie im Serviceportal zur Leistung: Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen.
Bitte informieren Sie sich in Ihrer Prüfungsordnung, ob Sie zusätzlich zum hausärztlichen Attest auch eine amtsärztliche Bestätigung vorlegen müssen.
In dem Fall melden Sie sich bei uns, nachdem Sie mit Ihrer Arztpraxis gesprochen haben. Sie kommen mit dem Attest Ihres Hausarztes ins Gesundheitsamt und lassen dieses noch einmal amtsärztlich bestätigen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine kurze, symptombezogene, Untersuchung. Diese Untersuchung und amtsärztliche Bestätigung muss spätestens am Prüfungstag stattfinden und kann leider nicht nachgeholt werden.
Weitere Details finden Sie im Serviceportal zur Leistung: Amtärztliches Attest bei krankheitsbedinger Prüfungsunfähigkeit ausstellen.
Dies kann eventuell erforderlich sein:
Weitere Details finden Sie im Serviceportal Kreis Lippe zu den Leistungen:
Amtsärztliche Stellungnahme zur Vorlage bei Behörden
Amtsärztliche Untersuchung
Falls Ihr Impfausweis unleserlich geworden ist oder Sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen Impfausweis erhalten. Impfausweise können niedergelassene Ärzte und das Gesundheitsamt ausgeben. Für die Eintragung der erhaltenen Impfungen ist es erforderlich, dass Sie entsprechende Impfdokumentationen vorlegen können. Es existiert kein allgemeines Impfregister aus welchem die erhaltenen Impfungen ersichtlich sind.
Weitere Details zum Ablauf finden Sie im Serviceportal zur Leistung: Impfausweis neu erhalten.
Bitte informieren Sie sich in Ihrer Prüfungsordnung, ob Sie für die Beantragung einer Fristverlängerung aus gesundheitlichen Gründen eine amtsärztliche Stellungnahme benötigen.
In dem Fall nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um den weiteren Ablauf zu klären. Sollte eine Untersuchung erforderlich sein, erhalten Sie einen Termin. Um Verzögerungen zu vermeiden sollten aussagekräfte medizinische Befunde von Ihnen zum Termin mitgebracht werden. Grundsätzlich ist es ratsam, den Kontakt zum amtsärztlichen Dienst früh genug aufzunehmen, damit Ihnen bei der Beantragung der Fristverlängerung keine Nachteile entstehen.
Weitere Details finden Sie im Serviceportal Kreis Lippe zu der Leistung: Amtsärztliche Untersuchung
Das in diesem Zusammenhang allgemein bekannte "Gesundheitszeugnis" ist die Bescheinigung, dass Sie die notwendige Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetzdurchgeführt haben. Diese ist notwendig, wenn Sie beruflich in der Herstellung, der Weiterverarbeitung oder dem Verkauf von Lebensmitteln arbeiten.
Sie können die Belehrung jederzeit online durchführen und lernen unter anderem den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Arbeitsgeräten. Weiterhin erhalten Tipps für Ihr eigenes Verhalten. Zweck dieser rechtlich verpflichtenden Belehrung ist es, durch gezielte Informationsübermittlung, die Ausbreitung oder Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern.
Wie Sie die Online-Erstbelehrung durchführen können, erfahren Sie im Serviceportal unter nachfolgendem Link:

Die Mitarbeitenden des Amtsärztlichen Dienstes sehen Ihnen nicht an, dass Sie tatsächlich die Person sind, die einen Termin zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten hat oder die eine Bescheinigung für sich selbst abholen möchte. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich, dass Sie sich ausweisen müssen. Bitte vergessen Sie somit nicht, Ihr amtliches Ausweisdokument mitzubringen.

Alle Mitarbeitenden des Amtsärztlichen Dienstes unterliegen der Schweigepflicht nach§ 203 StGB. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes. Verschwiegenheit über Ihre Angelegenheit und ihre gesundheitliche Situation zu wahren ist uns nicht nur gesetzlich auferlegte Pflicht, sondern unser Selbstverständnis im täglichen Handeln.
Der Auftraggeber erhält das Ergebnis der Begutachtung. Dies ist eine Antwort auf die Fragestellung im Auftrag. Dem Ergebnis der Begutachtung zu Grunde liegenden Informationen wie
sind Bestandteil Ihrer persönlichen Akte und verbleiben im Amtsärztlichen Dienst.
Grundsätzlich besteht für Begutachtungen im amtsärztlichen Dienst eine Mitwirkungspflicht auf Ihrer Seite. Dies bedeutet, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen Ihre persönliche gesundheitliche Situation darlegen sollten.
Befundberichte Ihrer Behandler*innen kann der amtsärztliche Dienst nur mit Ihrem Einverständnis anfordern. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Schweigepflichtentbindung, welche Ihnen entweder im Rahmen der Untersuchung vorgelegt, oder, für Beurteilungen nach Aktenlage, zugesandt wird.
Nein. Die Papierakten des amtsärztlichen Dienstes sind in den Räumlichkeiten des amtsärztlichen Dienstes verwahrt. Die digitale Dokumentation erfolgt im Fachverfahren des Gesundheitsamtes ISGA, welches für jedes Fachgebiet bzw. Team ein eigenes Modul bereitstellt. Unser Identitäts-, Zugangs-und Berechtigungskonzept sieht eine strikte Trennung der analogen und digitalen Dokumentationen der Fachgebiete untereinander vor.

Einen Überblick über die einzelnen Leistungen liefert Ihnen das Serviceportal des Kreises Lippe in der Übersicht zur Organisationseinheit Amtsärztlicher Dienst.
