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Amtsärztliches Gutachtenwesen

Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden

Der amtsärztliche Dienst erstellt hauptsächlich im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden, der Bezirksregierung, kommunaler Behörden sowie Gerichten amtsärztliche Gutachten oder Stellungnahmen nach verschiedenen Rechtsgrundlagen. Im Detail handelt es sich hier um Aufträge mit Fragestellungen aus dem 

  • Beamtenrecht und Beihilfeverordnung,
  • Tarifrecht,
  • Sozialrecht, 
  • Schwerbehindertenrecht, 
  • Adoptionsgesetz,
  • Asylbewerberleistungsgesetz, 
  • Aufenthaltsgesetz, 
  • oder Staatsangehörigkeitsgesetz.

Grundsätzlich beurteilen unsere Amtsärztinnen gesundheitliche Eignungen, medizinische Zusammenhänge, Zumutbarkeiten aus medizinischer Sicht und medizinische Notwendigkeiten im Zusammenhang der jeweiligen Fragestellung aus den oben aufgeführten Rechtsvorschriften. 

Ein bekanntes Beispiel ist die Untersuchung zur Einstellung in den Öffentlichen Dienst, welche im Gesundheitsamt Kreis Lippe für angehende Beamte und Tarifangestellte durchgeführt wird. Ihr Amtsärztlicher Dienst zeigt Ihnen im nachfolgenden Video wie eine Einstellungsuntersuchung für Beamte abläuft, was alles dazu gehört und was Sie dabei erwartet. 

Die Mitarbeitenden des Amtsärztlichen Dienstes

Vom Empfang über das Labor bis ins Untersuchungszimmer, sie werden durchweg von Fachpersonal betreut. Im Amtsärztlichen Dienst sind approbierte Ärztinnen, Sozialmedizinische Assistentinnen sowie Medizinische Fachangestellte beschäftigt. Unsere Aufgaben erfüllen wir am Hauptstandort des Gesundheitsamtes im Medicum Lemgo. 

Ärztin misst den Blutdruck eines jungen Erwachsenen

Ihr Kontakt zum Amtsärztlichen Dienst

Allgemein

Aufträge

Adresse

Kreis Lippe - Der Landrat
FB 530 Gesundheit
FG 531 Amtsärztlicher Dienst
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo

Hinweis für Besucher: 
Wir befinden uns in der 3ten Etage im Medicum Lemgo. Das Gebäude ist barrierefrei.

Häufige Fragen an den Amtsärztlichen Dienst

Nahaufnahme der Köche bei der Zubereitung eines feinen Abendessens in der Küche in einem Restaurant

Sie benötigen ein "Gesundheitszeugnis", weil Sie mit Lebensmitteln arbeiten?

Warum?

Das in diesem Zusammenhang allgemein bekannte "Gesundheitszeugnis" ist die Bescheinigung, dass Sie die notwendige Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetzdurchgeführt haben. Diese ist notwendig, wenn Sie beruflich in der Herstellung, der Weiterverarbeitung oder dem Verkauf von Lebensmitteln arbeiten. 

Wie und Wo?

Sie können die Belehrung jederzeit online durchführen und lernen unter anderem den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Arbeitsgeräten. Weiterhin erhalten Tipps für Ihr eigenes Verhalten. Zweck dieser rechtlich verpflichtenden Belehrung ist es, durch gezielte Informationsübermittlung, die Ausbreitung oder Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern. 

Wie Sie die Online-Erstbelehrung durchführen können, erfahren Sie im Serviceportal unter nachfolgendem Link:

Deutscher Personalausweis

Ausweis nicht vergessen!

Die Mitarbeitenden des Amtsärztlichen Dienstes sehen Ihnen nicht an, dass Sie tatsächlich die Person sind, die einen Termin zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten hat oder die eine Bescheinigung für sich selbst abholen möchte. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich, dass Sie sich ausweisen müssen. Bitte vergessen Sie somit nicht, Ihr amtliches Ausweisdokument mitzubringen. 

Worüber wir reden, bleibt zwischen uns

Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden des Amtsärztlichen Dienstes unterliegen der Schweigepflicht nach§ 203 StGB. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes. Verschwiegenheit über Ihre Angelegenheit und ihre gesundheitliche Situation zu wahren, ist uns nicht nur gesetzlich auferlegte Pflicht, sondern unser Selbstverständnis im täglichen Handeln. 

Was erhält der Auftraggeber?

Der Auftraggeber erhält das Ergebnis der Begutachtung. Dies ist eine Antwort auf die Fragestellung im Auftrag. Dem Ergebnis der Begutachtung zu Grunde liegenden Informationen wie

  • die Dokumentation des Anamnesegespräch und der körperlichen Untersuchung,
  • medizinische Fremdbefunde, 
  • Zusatzgutachten,

sind Bestandteil Ihrer persönlichen Akte und verbleiben im Amtsärztlichen Dienst. 

Was muss ich alles angeben?

Grundsätzlich besteht für Begutachtungen im amtsärztlichen Dienst eine Mitwirkungspflicht auf Ihrer Seite. Dies bedeutet, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen Ihre persönliche gesundheitliche Situation darlegen sollten. 

Befundberichte Ihrer Behandler*innen kann der amtsärztliche Dienst nur mit Ihrem Einverständnis anfordern. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Schweigepflichtentbindung, welche Ihnen entweder im Rahmen der Untersuchung vorgelegt, oder, für Beurteilungen nach Aktenlage, zugesandt wird. 

Wissen dann alle im Gesundheitsamt, welche Erkrankungen ich habe?

Nein. Die Papierakten des amtsärztlichen Dienstes sind in den Räumlichkeiten des amtsärztlichen Dienstes verwahrt. Die digitale Dokumentation erfolgt im Fachverfahren des Gesundheitsamtes ISGA, welches für jedes Fachgebiet bzw. Team ein eigenes Modul bereitstellt. Unser Identitäts-, Zugangs-und Berechtigungskonzept sieht eine strikte Trennung der analogen und digitalen Dokumentationen der Fachgebiete untereinander vor. 

Angebote des Amtsärztlichen Dienstes

Der Amtsärztliche Dienst im Serviceportal Kreis Lippe

Einen Überblick über die einzelnen Leistungen liefert Ihnen das Serviceportal des Kreises Lippe in der Übersicht zur Organisationseinheit Amtsärztlicher Dienst

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