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Datenverarbeitung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Informationen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach den Artikeln 13, 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung informieren,  Ihnen die für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst geltenden spezifischen gesetzlichen Regelungen darlegen und Ihre Betroffenenrechte, die Sie auch für Ihre Kinder wahrnehmen können, aufführen. 

Grundsätzlich gilt, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Fachpersonal des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erfolgt, welches dem Berufsgeheimnis nach § 203 Strafgesetzbuch unterliegt. 

Würfel auf einer Tastatur mit der Abkürzung für die Datenschutzgrundverordnung

Verarbeitung Ihrer Daten

Verantwortlich

Kreis Lippe - Der Landrat
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Ausführende Behörde

Fachbereich Gesundheit | Fachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte Kreis Lippe

Sie erreichen die Datenschutzbeauftragte des Kreises Lippe unter nachfolgenden Kontaktdaten:

Kreis Lippe - Der Landrat
Datenschutzbeauftragte
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

dtnschtzkrs-lppd
05231 62-0

Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes erfolgt zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung der durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorzunehmenden Untersuchung oder Stellungnahme nach Aktenlage. Untersuchungen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erfolgen im Rahmen von: 

  • Reihenuntersuchungen zum Schuleintritt zur Feststellung der Schulfähigkeit
  • Untersuchungen in Kindergärten zur Feststellung von Förderbedarfen
  • Individuell im Auftrag anderer Behörden zur Feststellung eines spezifischen medizinischen Sachverhalts, der aus dem Untersuchungsauftrag bzw. dem Einladungsschreiben hervorgeht, beispielsweise Förderbedarfe, Schülerfahrtkosten, Beihilfeangelegenheiten

Stellungnahmen zur Feststellung eines spezifischen medizinischen Sachverhalts können auch nach Aktenlage erfolgen. 

Datenkategorien

Reihenuntersuchungen nach § 54 Abs. 2, Nr. 1 Schulgesetz NRW

Verarbeitete Daten von erziehungsberechtigten Personen

  • Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Daten zum Bildungsstand und Berufsstand der erziehungsberechtigten Personen
  • Relevante Gesundheitsdaten aus der Familie Ihres Kindes ohne direkten Personenbezug (nur Aufnahme der relevanten Erkrankung, nicht "Mutter hat xxx")

Verarbeitete Daten der untersuchten Kinder

  • Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Angaben zum häuslichen und familiären Umfeld Ihres Kindes
  • Angaben zur Geburt und zu Meilensteinen der frühkindlichen Entwicklung Ihres Kindes (z. B. Geburt in der xx SSW, freies Laufen mit xx Monaten)
  • Gesundheitsdaten einschließlich Angaben zu bereits erfolgten Therapien / Förderungen, 
  • Angaben zum Sozialverhalten Ihres Kindes
  • Angaben zum digitalen Medienkonsum, zu Bewegungs- oder kreativen Aktivitäten und Kontakt zu analogen Medien wie (Bilder-)buch Ihres Kindes
  • Untersuchungsdaten Ihres Kindes (z. B. Ergebnisse von Tests oder körperlichen Untersuchungen)

Untersuchungen im Auftrag anderer Behörden

Verarbeitete Daten von erziehungsberechtigten Personen

  • Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

Verarbeitete Daten der untersuchten Kinder

  • Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Angaben zum familiären Umfeld Ihres Kindes (z. B. Anzahl Geschwister)
  • Gesundheitsdaten einschließlich Angaben zu bereits erfolgten Therapien / Förderungen (z. B. Ergotherapie, Logopädie)
  • Sozialdaten (z. B. Angaben zum Schwerbehinderten- oder Pflegegrad)
  • Angaben zur Lebensweise Ihres Kindes (z. B. Sportliche Aktivitäten, besondere Belastungen)
  • Untersuchungsdaten Ihres Kindes (z. B. Ergebnisse von Tests oder körperlichen Untersuchungen)
  • Angaben zur Schullaufbahn Ihres Kindes (z. B. Verhalten in der Schule, Fehlzeiten, Zeugnisse)

Untersuchungen in Kindergärten / Kindertagesstätten

Verarbeitete Daten von erziehungsberechtigten Personen

  • Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse) 
  • Relevante Gesundheitsdaten aus der Familie Ihres Kindes ohne direkten Personenbezug (nur Aufnahme der relevanten Erkrankung, nicht "Mutter hat xxx")

Verarbeitete Daten der untersuchten Kinder

  • Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Angaben zum familiären Umfeld Ihres Kindes (z. B. Anzahl Geschwister)
  • Angaben zur Geburt und zu Meilensteinen der frühkindlichen Entwicklung Ihres Kindes (z. B. Geburt in der xx SSW, freies Laufen mit xx Monaten)
  • Gesundheitsdaten einschließlich Angaben zu bereits erfolgten Therapien / Förderungen (z. B. Ergotherapie, Logopädie)
  • Angaben zum Sozialverhalten Ihres Kindes
  • Angaben zum digitalen Medienkonsum, zu Bewegungs- oder kreativen Aktivitäten und Kontakt zu analogen Medien wie (Bilder-)buch Ihres Kindes
  • Untersuchungsdaten Ihres Kindes (z. B. Ergebnisse von Tests oder körperlichen Untersuchungen)

Beratungsangebote | Impfberatungen

Verarbeitete Daten von erziehungsberechtigten Personen

  • Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 

Verarbeitete Daten der betroffenen Kinder

  • Stammdaten Ihres Kindes (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Relevante Gesundheitsdaten (z. B. Kontraindikationen bei Impfberatungen, Erkrankungen bei spezifischer gesundheitlicher Beratung)

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Reihenuntersuchungen nach dem Schulgesetz NRW, Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden

Für Reihenuntersuchungen nach dem Schulgesetz NRW sowie Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden benötigen wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes von Ihnen keine separate Einwilligung, da der Verarbeitungszweck grundsätzlich eine rechtliche Verpflichtung ist, die der Kinder- und Jugendärztliche Dienst unterliegt. Für die Verarbeitung der genannten Datenkategorien gelten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Rechtsgrundlagen.

Artikel / ParagraphGesetz / Verordnunggekürzter Inhalt der Vorschrift
Art. 6 Abs. 1 c) in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen (siehe unten)DSGVO*Rechtliche Verpflichtung, die der Verantwortliche unterliegt
Art. 6 Abs. 1 e)DSGVO*Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentl. Interesse liegt
Art. 9 Abs. 2 h)DSGVO*Gesundheitsvorsorge, Arbeitsmedizin, medizinische Diagnostik
Art. 9 Abs. 3DSGVO*Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt
§ 16 Abs. 1 Nr. 3DSG** NRWGesundheitsvorsorge, medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt.

*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz

Beispielhafte spezialgesetzliche Regelungen

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele der Rechtsgrundlagen, die der Reihenuntersuchung bzw. dem jeweiligen Auftrag zur Begutachtung oder Stellungnahme zu Grunde liegen können. In diesen Fällen ist die Datenverarbeitung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung bzw. im Rahmen der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, rechtmäßig. Diese Liste ist nicht abschließend. Welche Rechtsgrundlage für die Untersuchung Ihres Kindes zutrifft, können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen.

Artikel oder ParagraphVerordnung oder Gesetzgekürzter Inhalt
§ 11ÖGDG* NRWKinder- und Jugendgesundheit
§ 54 Abs. 2, Nr. 1Schulgesetz NRWReihenuntersuchung zur Einschulung
§ 54 Abs. 3, Satz 2Schulgesetz NRWSchulgesundheit | Ausschluss vom Besuch der Schule bei konkreter Gefahr
§ 19 Abs. 5, Satz 2 i. V. m der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SFSchulgesetz NRWSonderpädagogische Förderung
§ 43 Abs. 2 Satz 2 i. V. m § 97 Abs. 4Schulgesetz NRWSchülerfahrtkosten
§ 6 Abs. 1, Satz 2Schülerfahrtkostenverordnung NRWSonstige Anspruchsvoraussetzung
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 7, § 4j Abs. 4, §§ 6 a, 6 b, § 7Beihilfenverordnung (BVO) NRWbeihilfefähige Aufwendungen; hier Zweifel über die Notwendigkeit, Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln
§ 30 Abs. 5SGB XIIErnährungsbedingter Mehrbedarf bei Sozialhilfebezug
§ 21 Abs. 5SGB IIErnährungsbedingter Mehrbedarf bei Bürgergeldbezug
§ 4 Abs. 1Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Prüfung der medizinischen Notwendigkeit zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände

*ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Diese Liste ist nicht abschließend

Untersuchungen in Kindergärten nach § 11 Abs. 3 Satz 1 ÖGDG NRW

Für Untersuchungen in Kindergärten benötigen wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes Ihre Einwilligung, da die Wahrnehmung dieses Untersuchungsangebotes nicht verpflichtend ist. Die Untersuchung in Kindergärten wird unter Bezug auf § 11 Absatz 3 des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst angeboten. Für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen greifen folgende Rechtsgrundlagen: 

Artikel / ParagraphGesetz / Verordnunggekürzter Inhalt der Vorschrift
Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3DSGVO*erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf
Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3DSGVO*erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf
Art. 9 Abs. 3DSGVO*Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt
§ 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Abs. 2DSG** NRWGesundheitsvorsorge, medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt.
§ 11 Abs. 3, Abs. 5 und 6ÖGDG*** NRWKinder- und Jugendgesundheit | Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen

*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***ÖGDG  = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Beratungsangebote des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst bietet zusätzlich zu den Beratungen in den Untersuchungssituationen, weitere Beratungen zur Kinder- und Jugendgesundheit an, welche unabhängig von Untersuchungen wahrgenommen werden können. Dies umfasst insbesondere Impfberatungen. Die Wahrnehmung der Beratungsangebote ist freiwillig, für die damit verbundene Datenverarbeitung benötigen wir Ihre Einwilligung. Es gelten somit folgende Rechtsgrundlagen. 

Artikel / ParagraphGesetz / Verordnunggekürzter Inhalt der Vorschrift
Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3DSGVO*erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf
Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3DSGVO*erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf
Art. 9 Abs. 3DSGVO*Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt
§ 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Abs. 2DSG** NRWMedizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt.
§ 27 Abs. 2ÖGDG*** NRWDatenschutz | Schutz gegen Masern
§ 27 Abs. 4ÖGDG*** NRWDatenschutz | Impfberatung, Erhebung Impfstatus

*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Rechtsgrundlagen zu den Beratungsangeboten

Artikel / ParagraphGesetz / Verordnunggekürzter Inhalt der Vorschrift
§ 2 Abs. 3ÖGDG* NRWKernaufgaben | Beratung der Bevölkerung in Fragen der Gesundheit
§ 7 Abs. 4, Satz 2ÖGDG* NRWVerhinderung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfungen
§ 34 Abs. 10, 10aIfSG**Aufgaben des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit dem Impfschutz

*ÖGDG  = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst; **IfSG = Infektionsschutzgesetz

Dauer der Datenspeicherung

Die vorgenannten Daten sowie sämtliche Untersuchungsbefunde werden für alle Untersuchungsanlässe zehn Jahre im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gespeichert. 

Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung: Art. 17 Abs. 3 b) DSGVO in Verbindung mit § 11, Satz 2 ÖGDG NRW 

Die Leerung des analogen sowie digitalen Archivs erfolgt zu Beginn eines Jahres für alle im Vorjahr abgelaufenen Aufbewahrungsfristen. 

Empfänger des Ergebnisses der Datenverarbeitung

  • Das Ergebnis der Datenverarbeitung für die Reihenuntersuchung zum Schuleintritt ist das schulärztliche Gutachten und wird an die Schule übermittelt an die Sie Ihr Kind angemeldet haben, Sie selbst erhalten eine Kopie.
  • Das Ergebnis der Datenverarbeitung für weitere Anlässe sind schulärztliche Gutachten bzw. Stellungnahmen oder Bescheinigungen. Diese Ergebnisse werden dem Auftraggeber übermittelt. Somit die beauftragende Behörde.
  • Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu Beratungsangeboten erfolgt kein abschließendes schriftliches Ergebnis.
  • Im Rahmen der Impfberatungen zum Masernschutz erfolgt an die beauftragende Behörde eine Mitteilung, dass die Beratung durchgeführt wurde, Inhalte der Beratung werden nicht übermittelt. 

Ihre Rechte

Gemäß Artikel 12 DSGVO möchten wir Sie hier über Ihre Betroffenenrechte bzw. die Ihres Kindes und deren Umsetzung informieren. 

Recht auf Auskunft nach Art. 15 DGSVO

Sie haben ein Recht auf Auskunft zu Ihren im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO. Das Recht auf Auskunft umfasst die Einsicht in die im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst geführten vollständigen Akte Ihres Kindes. Informationen zum Ablauf finden Sie nachfolgend. 

Wie Sie Ihr Recht auf Auskunft gelten machen können

Drei Möglichkeiten, Auskunft zu erhalten

Die Auskunft wird Ihnen nach Antrag und erfolgreicher Identitätsprüfung erteilt. Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Antrag stellen". In diesem Abschnitt erklären wir die drei derzeit möglichen Formen der Auskunft. Wenn Sie sich für eine entschieden haben, stellen Sie einen Antrag. 

Persönlich vor Ort:
Die Akteneinsicht kann vor Ort in den Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes unter Begleitung einer Mitarbeiterin erfolgen, was zu empfehlen ist, da ärztliche Dokumentationen nicht immer auf Anhieb verständlich sind und Rückfragen gleich geklärt werden können. Hierfür vereinbaren wir gern mit Ihnen einen Termin und Sie bringen Ihr Ausweisdokument mit. Nach der Akteneinsicht kann Ihnen eine erste Kopie der gesamten Akte oder Anteile hieraus zur Verfügung gestellt werden.

Auf dem Postweg:
Eine Kopie der Akte kann Ihnen auch ohne persönlichen Termin direkt per Post zur Verfügung gestellt werden, sofern therapeutische Gründe keine Begleitung der Akteneinsicht erforderlich machen und Ihre Identität zuvor gesichert geprüft werden konnte (in diesem Fall bitten wir, in der Ausweiskopie Ihre Anschrift nicht zu schwärzen und auch die Rückseite mit zu kopieren). 

Digital:
Ein digitaler Versand ist möglich und erfolgt verschlüsselt auf zwei Wegen. Dies umfasst den verschlüsselten digitalen Versand mit einer zusätzlich verschlüsselten pdf-Datei und die Mitteilung des Kennwortes zur Entschlüsselung auf dem Postweg an Ihre Anschrift (in diesem Fall bitten wir, in der Ausweiskopie Ihre Anschrift nicht zu schwärzen und auch die Rückseite mit zu kopieren). 

Diese Zwei-Wege-Kommunikation ist erforderlich, da es sich um sensible Daten Minderjähriger handelt und bei einem digitalen Versand an eine E-Mail Adresse ohne zusätzliche Verschlüsselung der Datei nicht sichergestellt sein kann, dass auch nur erziehungsberechtigte Personen persönlich diese E-Mail öffnen würden. 

Antrag stellen

Sie stellen einen Antrag auf Auskunft mit der von Ihnen gewünschten Auskunftsmöglichkeit und weisen mit dem Antrag Ihre Identität nach. Zur Überprüfung Ihrer Identität bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:

  1. Wir nehmen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und stellen Ihnen Fragen, die die Untersuchung Ihres Kindes betreffen. Hierfür geben Sie bitte die Telefonnummer an, unter welcher Sie erreichbar sind. Sie können zudem angeben, in welchem Zeitraum Sie einen Rückruf wünschen.
  2. Oder Sie senden uns eine Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes (bitte beachten Sie hierfür die Beschreibung der digitalen Kontaktaufnahme weiter unten). Für eine Identifikation Ihrer Person und zum Abgleich der bei uns vorhandenen Akte benötigen wir lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche weiteren Daten auf der Kopie zu schwärzen.

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie von den drei oben erläuterten Möglichkeiten, Auskunft zu erhalten den Postweg oder digitalen Weg wählen, ist für die Identitätsprüfung und die erfolgreiche Zustellung der Auskunft Ihre aktuelle Anschrift erforderlich. Diese sollte gesichert mit Ihrer Person in Verbindung stehen, wodurch in diesen Fällen auch eine Kopie der Seite Ihres amtlichen Ausweisdokumentes erforderlich ist, aus welcher Ihre aktuelle Anschrift ersichtlich ist. 

Stellen Sie Ihren Antrag auf einen der nachfolgend aufgeführten Wege:

Schriftlich auf dem Postweg an: 
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo

Digital: 
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei
4. Die Kolleginnen der Information des Gesundheitsamtes leiten Ihren Antrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weiter. 

Persönlich zu unseren Öffnungszeiten*: 
Medicum Lemgo, 3te Etage, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
*Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Auskunft nicht sofort erteilt werden kann. Ihren Antrag nehmen wir aber gern persönlich entgegen.

Umsetzung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Es erfolgt zunächst eine Prüfung auf Ausschlussgründe, die gegen eine vollständige Auskunft sprechen könnten. Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten von Dritten zu befürchten ist (Art. 15 Abs. 4 DSGVO) oder therapeutische Gründe vorliegen (§ 630g BGB). Liegen Ausschlussgründe vor, heißt dies nicht, dass keine Auskunft gewährt wird. Die Umsetzung erfordert in diesen Fällen lediglich weitere Schritte.

Ausschlussgrund nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO
Rechte und Freiheiten von Dritten könnten beeinträchtigt sein, wenn Angaben mit Personenbezug zu Dritten getätigt wurden und diese auch dokumentiert sind (beispielsweise Angaben zu Familienmitgliedern). In diesem Fall werden diese Anteile Ihrer Akte unkenntlich gemacht, bevor eine Kopie erstellt wird bzw. ein Scan erfolgt. 

Ausschlussgrund nach § 630g BGB
Therapeutische Ausschlussgründe müssten beachtet werden, wenn beispielsweise schwerwiegende psychiatrische Erkrankungsbilder vorliegen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die direkte Auskunft eine potentielle Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Person darstellen würde, auch wenn sorgeberechtigte Personen allein die Einsicht vornehmen möchten. In einem solchen Fall kann die Auskunft nur durch persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung und in Begleitung durch unser medizinisches Fachpersonal erteilt werden, ggf. auch durch unsere Ärztinnen und Ärzte.

Umsetzung
Ist die Prüfung auf Ausschlussgründe abgeschlossen und steht das weitere Vorgehen fest, erfolgt die praktische Umsetzung: 

  1. Terminvereinbarung bei persönlichem Termin
  2. Zusammenführung von Papierakte und digitaler Dokumentation
  3. Pagierung der Akte (Nummerierung der Seiten)
  4. Kopie oder Scan der Akte, je nach gewähltem Übermittlungsverfahren
  5. Durchführung der postalischen oder digitalen Übermittlung bzw. des persönlichen Termins und nachfolgender Aushändigung der Kopie
  6. Schriftliche Dokumentation der erfolgten Auskunft

Wichtig zu wissen!

  1. Die Frist für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zur Bearbeitung für ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DGSVO liegt bei höchstens einem Monat nach Eingang des Ersuchens.
  2. Nach Artikel 15 DSGVO muss Ihnen eine erste Kopie der Akte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, entweder analog in Papierform oder digital in verschlüsselter Form, sofern Sie sich in Ihrem Auskunftsersuchen auch auf Artikel 15 DSGVO beziehen. 

Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten nach Art. 16 DSGVO

Dies umfasst z. B. eine Änderung Ihrer Stammdaten bzw. die Ihres Kindes. Sie stellen einen Antrag mit der von Ihnen gewünschten Berichtigung, geben Vor-, Nachname und Geburtsdatum des untersuchten Kindes an und weisen mit dem Antrag Ihre Identität nach. Zur Überprüfung Ihrer Identität bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:

  1. Wir nehmen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und stellen Ihnen Fragen, die Ihre Untersuchung oder die Ihres betreffen. Hierfür geben Sie bitte die Telefonnummer an, unter welcher Sie erreichbar sind. Sie können zudem angeben, in welchem Zeitraum Sie einen Rückruf wünschen.
  2. Oder Sie senden uns eine Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes (bitte beachten Sie hierfür die Beschreibung der digitalen Kontaktaufnahme weiter unten). Für eine Identifikation Ihrer Person und zum Abgleich der bei uns vorhandenen Akte benötigen wir lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche weiteren Daten auf der Kopie zu schwärzen.

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie die Berichtigung Ihrer Anschrift wünschen, ist für diese Berichtigung Ihre aktuelle Anschrift erforderlich. Diese sollte gesichert mit Ihrer Person in Verbindung stehen, wodurch in diesen Fällen auch eine Kopie der Seite Ihres amtlichen Ausweisdokumentes erforderlich ist, aus welcher Ihre aktuelle Anschrift ersichtlich ist.

Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:

Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo 

Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei.
4. Die Kolleginnen der Information des Gesundheitsamtes leiten Ihren Antrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weiter.

Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Löschung greift für Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erst nach der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (sehen Sie hierzu den Punkt Datenspeicherung).

Die Löschung erfolgt automatisch durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nach dieser Aufbewahrungsfrist. Sie müssen nichts weiter veranlassen. 

Sollten für Ihr Kind mehrere Gutachten oder Stellungnahmen erstellt worden sein, werden nur die Vorgänge, die älter als zehn Jahre sind, gelöscht. Alle jüngeren Vorgänge verbleiben im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

Wenn Voraussetzungen nach Art. 18 Abs. 1 DSGVO gegeben sind, haben Sie das Recht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes vorübergehend einzuschränken.

Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, geben Namen, Vornamen und Geburtsdatum Ihres Kindes an und weisen mit dem Anliegen Ihre Identität nach (sehen Sie hierzu die Hinweise in den Erläuterungen zum Recht auf Auskunft oder Berichtigung). 

Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:

Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo 

Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei.
4. Die Kolleginnen der Information des Gesundheitsamtes leiten Ihren Antrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weiter.

Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung

Erfolgte die Datenverarbeitung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst aufgrund Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a) und Art. 9 Abs. 2a) DSGVO haben Sie jederzeit das Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung. 

Der Widerruf gilt für zukünftige Datenverarbeitungen. D. h., dass die Datenverarbeitung die bis zum Widerruf erfolgte, rechtmäßig bleibt, eine weitere Verarbeitung Ihrer Daten ab Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr erfolgen darf.

Ihre Daten und die Daten Ihres Kindes werden nicht gelöscht, wenn die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen ist. 

Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, geben Namen, Vornamen und Geburtsdatum Ihres Kindes an und weisen mit dem Anliegen Ihre Identität nach (sehen Sie hierzu die Hinweise in den Erläuterungen zum Recht auf Auskunft oder Berichtigung).

Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:

Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo

Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei.
4. Die Kolleginnen der Information des Gesundheitsamtes leiten Ihren Antrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weiter.

Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Behörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-999
E-Mail: pststllldnrwd; Internet: www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde

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