Datenverarbeitung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Informationen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach den Artikeln 13, 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung informieren, Ihnen die für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst geltenden spezifischen gesetzlichen Regelungen darlegen und Ihre Betroffenenrechte, die Sie auch für Ihre Kinder wahrnehmen können, aufführen.
Grundsätzlich gilt, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Fachpersonal des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erfolgt, welches dem Berufsgeheimnis nach § 203 Strafgesetzbuch unterliegt.

Verarbeitung Ihrer Daten
Verantwortlich
Kreis Lippe - Der Landrat
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Ausführende Behörde
Fachbereich Gesundheit | Fachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte Kreis Lippe
Sie erreichen die Datenschutzbeauftragte des Kreises Lippe unter nachfolgenden Kontaktdaten:
Kreis Lippe - Der Landrat
Datenschutzbeauftragte
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes erfolgt zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung der durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorzunehmenden Untersuchung oder Stellungnahme nach Aktenlage. Untersuchungen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erfolgen im Rahmen von:
- Reihenuntersuchungen zum Schuleintritt zur Feststellung der Schulfähigkeit
- Untersuchungen in Kindergärten zur Feststellung von Förderbedarfen
- Individuell im Auftrag anderer Behörden zur Feststellung eines spezifischen medizinischen Sachverhalts, der aus dem Untersuchungsauftrag bzw. dem Einladungsschreiben hervorgeht, beispielsweise Förderbedarfe, Schülerfahrtkosten, Beihilfeangelegenheiten
Stellungnahmen zur Feststellung eines spezifischen medizinischen Sachverhalts können auch nach Aktenlage erfolgen.
Datenkategorien
Reihenuntersuchungen nach § 54 Abs. 2, Nr. 1 Schulgesetz NRW
Verarbeitete Daten von erziehungsberechtigten Personen
- Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Daten zum Bildungsstand und Berufsstand der erziehungsberechtigten Personen
- Relevante Gesundheitsdaten aus der Familie Ihres Kindes ohne direkten Personenbezug (nur Aufnahme der relevanten Erkrankung, nicht "Mutter hat xxx")
Verarbeitete Daten der untersuchten Kinder
- Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Angaben zum häuslichen und familiären Umfeld Ihres Kindes
- Angaben zur Geburt und zu Meilensteinen der frühkindlichen Entwicklung Ihres Kindes (z. B. Geburt in der xx SSW, freies Laufen mit xx Monaten)
- Gesundheitsdaten einschließlich Angaben zu bereits erfolgten Therapien / Förderungen,
- Angaben zum Sozialverhalten Ihres Kindes
- Angaben zum digitalen Medienkonsum, zu Bewegungs- oder kreativen Aktivitäten und Kontakt zu analogen Medien wie (Bilder-)buch Ihres Kindes
- Untersuchungsdaten Ihres Kindes (z. B. Ergebnisse von Tests oder körperlichen Untersuchungen)
Untersuchungen im Auftrag anderer Behörden
Verarbeitete Daten von erziehungsberechtigten Personen
- Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Verarbeitete Daten der untersuchten Kinder
- Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Angaben zum familiären Umfeld Ihres Kindes (z. B. Anzahl Geschwister)
- Gesundheitsdaten einschließlich Angaben zu bereits erfolgten Therapien / Förderungen (z. B. Ergotherapie, Logopädie)
- Sozialdaten (z. B. Angaben zum Schwerbehinderten- oder Pflegegrad)
- Angaben zur Lebensweise Ihres Kindes (z. B. Sportliche Aktivitäten, besondere Belastungen)
- Untersuchungsdaten Ihres Kindes (z. B. Ergebnisse von Tests oder körperlichen Untersuchungen)
- Angaben zur Schullaufbahn Ihres Kindes (z. B. Verhalten in der Schule, Fehlzeiten, Zeugnisse)
Untersuchungen in Kindergärten / Kindertagesstätten
Verarbeitete Daten von erziehungsberechtigten Personen
- Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
- Relevante Gesundheitsdaten aus der Familie Ihres Kindes ohne direkten Personenbezug (nur Aufnahme der relevanten Erkrankung, nicht "Mutter hat xxx")
Verarbeitete Daten der untersuchten Kinder
- Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Angaben zum familiären Umfeld Ihres Kindes (z. B. Anzahl Geschwister)
- Angaben zur Geburt und zu Meilensteinen der frühkindlichen Entwicklung Ihres Kindes (z. B. Geburt in der xx SSW, freies Laufen mit xx Monaten)
- Gesundheitsdaten einschließlich Angaben zu bereits erfolgten Therapien / Förderungen (z. B. Ergotherapie, Logopädie)
- Angaben zum Sozialverhalten Ihres Kindes
- Angaben zum digitalen Medienkonsum, zu Bewegungs- oder kreativen Aktivitäten und Kontakt zu analogen Medien wie (Bilder-)buch Ihres Kindes
- Untersuchungsdaten Ihres Kindes (z. B. Ergebnisse von Tests oder körperlichen Untersuchungen)
Beratungsangebote | Impfberatungen
Verarbeitete Daten von erziehungsberechtigten Personen
- Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Verarbeitete Daten der betroffenen Kinder
- Stammdaten Ihres Kindes (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Relevante Gesundheitsdaten (z. B. Kontraindikationen bei Impfberatungen, Erkrankungen bei spezifischer gesundheitlicher Beratung)
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Reihenuntersuchungen nach dem Schulgesetz NRW, Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden
Für Reihenuntersuchungen nach dem Schulgesetz NRW sowie Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden benötigen wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes von Ihnen keine separate Einwilligung, da der Verarbeitungszweck grundsätzlich eine rechtliche Verpflichtung ist, die der Kinder- und Jugendärztliche Dienst unterliegt. Für die Verarbeitung der genannten Datenkategorien gelten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Rechtsgrundlagen.
| Artikel / Paragraph | Gesetz / Verordnung | gekürzter Inhalt der Vorschrift |
|---|---|---|
| Art. 6 Abs. 1 c) in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen (siehe unten) | DSGVO* | Rechtliche Verpflichtung, die der Verantwortliche unterliegt |
| Art. 6 Abs. 1 e) | DSGVO* | Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentl. Interesse liegt |
| Art. 9 Abs. 2 h) | DSGVO* | Gesundheitsvorsorge, Arbeitsmedizin, medizinische Diagnostik |
| Art. 9 Abs. 3 | DSGVO* | Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt |
| § 16 Abs. 1 Nr. 3 | DSG** NRW | Gesundheitsvorsorge, medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt. |
*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz
Beispielhafte spezialgesetzliche Regelungen
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele der Rechtsgrundlagen, die der Reihenuntersuchung bzw. dem jeweiligen Auftrag zur Begutachtung oder Stellungnahme zu Grunde liegen können. In diesen Fällen ist die Datenverarbeitung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung bzw. im Rahmen der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, rechtmäßig. Diese Liste ist nicht abschließend. Welche Rechtsgrundlage für die Untersuchung Ihres Kindes zutrifft, können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen.
| Artikel oder Paragraph | Verordnung oder Gesetz | gekürzter Inhalt |
|---|---|---|
| § 11 | ÖGDG* NRW | Kinder- und Jugendgesundheit |
| § 54 Abs. 2, Nr. 1 | Schulgesetz NRW | Reihenuntersuchung zur Einschulung |
| § 54 Abs. 3, Satz 2 | Schulgesetz NRW | Schulgesundheit | Ausschluss vom Besuch der Schule bei konkreter Gefahr |
| § 19 Abs. 5, Satz 2 i. V. m der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SF | Schulgesetz NRW | Sonderpädagogische Förderung |
| § 43 Abs. 2 Satz 2 i. V. m § 97 Abs. 4 | Schulgesetz NRW | Schülerfahrtkosten |
| § 6 Abs. 1, Satz 2 | Schülerfahrtkostenverordnung NRW | Sonstige Anspruchsvoraussetzung |
| § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 7, § 4j Abs. 4, §§ 6 a, 6 b, § 7 | Beihilfenverordnung (BVO) NRW | beihilfefähige Aufwendungen; hier Zweifel über die Notwendigkeit, Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln |
| § 30 Abs. 5 | SGB XII | Ernährungsbedingter Mehrbedarf bei Sozialhilfebezug |
| § 21 Abs. 5 | SGB II | Ernährungsbedingter Mehrbedarf bei Bürgergeldbezug |
| § 4 Abs. 1 | Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) | Prüfung der medizinischen Notwendigkeit zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände |
*ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Diese Liste ist nicht abschließend
Untersuchungen in Kindergärten nach § 11 Abs. 3 Satz 1 ÖGDG NRW
Für Untersuchungen in Kindergärten benötigen wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes Ihre Einwilligung, da die Wahrnehmung dieses Untersuchungsangebotes nicht verpflichtend ist. Die Untersuchung in Kindergärten wird unter Bezug auf § 11 Absatz 3 des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst angeboten. Für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen greifen folgende Rechtsgrundlagen:
| Artikel / Paragraph | Gesetz / Verordnung | gekürzter Inhalt der Vorschrift |
|---|---|---|
| Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3 | DSGVO* | erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf |
| Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3 | DSGVO* | erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf |
| Art. 9 Abs. 3 | DSGVO* | Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt |
| § 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Abs. 2 | DSG** NRW | Gesundheitsvorsorge, medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt. |
| § 11 Abs. 3, Abs. 5 und 6 | ÖGDG*** NRW | Kinder- und Jugendgesundheit | Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen |
*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Beratungsangebote des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst bietet zusätzlich zu den Beratungen in den Untersuchungssituationen, weitere Beratungen zur Kinder- und Jugendgesundheit an, welche unabhängig von Untersuchungen wahrgenommen werden können. Dies umfasst insbesondere Impfberatungen. Die Wahrnehmung der Beratungsangebote ist freiwillig, für die damit verbundene Datenverarbeitung benötigen wir Ihre Einwilligung. Es gelten somit folgende Rechtsgrundlagen.
| Artikel / Paragraph | Gesetz / Verordnung | gekürzter Inhalt der Vorschrift |
|---|---|---|
| Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3 | DSGVO* | erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf |
| Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3 | DSGVO* | erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf |
| Art. 9 Abs. 3 | DSGVO* | Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt |
| § 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Abs. 2 | DSG** NRW | Medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt. |
| § 27 Abs. 2 | ÖGDG*** NRW | Datenschutz | Schutz gegen Masern |
| § 27 Abs. 4 | ÖGDG*** NRW | Datenschutz | Impfberatung, Erhebung Impfstatus |
*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Rechtsgrundlagen zu den Beratungsangeboten
| Artikel / Paragraph | Gesetz / Verordnung | gekürzter Inhalt der Vorschrift |
|---|---|---|
| § 2 Abs. 3 | ÖGDG* NRW | Kernaufgaben | Beratung der Bevölkerung in Fragen der Gesundheit |
| § 7 Abs. 4, Satz 2 | ÖGDG* NRW | Verhinderung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfungen |
| § 34 Abs. 10, 10a | IfSG** | Aufgaben des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit dem Impfschutz |
*ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst; **IfSG = Infektionsschutzgesetz
Dauer der Datenspeicherung
Die vorgenannten Daten sowie sämtliche Untersuchungsbefunde werden für alle Untersuchungsanlässe zehn Jahre im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gespeichert.
Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung: Art. 17 Abs. 3 b) DSGVO in Verbindung mit § 11, Satz 2 ÖGDG NRW
Die Leerung des analogen sowie digitalen Archivs erfolgt zu Beginn eines Jahres für alle im Vorjahr abgelaufenen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger des Ergebnisses der Datenverarbeitung
- Das Ergebnis der Datenverarbeitung für die Reihenuntersuchung zum Schuleintritt ist das schulärztliche Gutachten und wird an die Schule übermittelt an die Sie Ihr Kind angemeldet haben, Sie selbst erhalten eine Kopie.
- Das Ergebnis der Datenverarbeitung für weitere Anlässe sind schulärztliche Gutachten bzw. Stellungnahmen oder Bescheinigungen. Diese Ergebnisse werden dem Auftraggeber übermittelt. Somit die beauftragende Behörde.
- Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu Beratungsangeboten erfolgt kein abschließendes schriftliches Ergebnis.
- Im Rahmen der Impfberatungen zum Masernschutz erfolgt an die beauftragende Behörde eine Mitteilung, dass die Beratung durchgeführt wurde, Inhalte der Beratung werden nicht übermittelt.
Ihre Rechte
Gemäß Artikel 12 DSGVO möchten wir Sie hier über Ihre Betroffenenrechte bzw. die Ihres Kindes und deren Umsetzung informieren. Für die datenschutzkonforme digitale Kontaktaufnahme zur Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte verwenden Sie bitte das Kontaktformular des Zahnärztlichen Dienstes.
- Wenn Sie über Anmeldemöglichkeiten wie bundID oder MUK nicht verfügen, verwenden Sie bitte das jeweilige Formular mit der Bezeichnung "Direktzugriff".
- Wenn Sie Ihre bundID oder Ihr MUK zur Authentifizierung verwenden möchten, verwenden Sie bitte den Link mit der Bezeichnung "mit bundID oder MUK" und nutzen den Online-Dienst unter der jeweils geöffneten Leistung im Serviceportal Lippe.
Recht auf Auskunft nach Art. 15 DGSVO
Sie haben ein Recht auf Auskunft zu Ihren im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO. Das Recht auf Auskunft umfasst die Einsicht in die im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst geführten vollständigen Akte Ihres Kindes. Informationen zum Ablauf finden Sie nachfolgend.
Wie Sie Ihr Recht auf Auskunft gelten machen können
Drei Möglichkeiten, Auskunft zu erhalten
Die Auskunft wird Ihnen nach Antrag und erfolgreicher Identitätsprüfung erteilt. Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Antrag stellen". In diesem Abschnitt erklären wir die drei derzeit möglichen Formen der Auskunft. Wenn Sie sich für eine entschieden haben, stellen Sie einen Antrag.
Persönlich vor Ort:
Die
Akteneinsicht kann vor Ort in den Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendärztlichen
Dienstes unter Begleitung einer Mitarbeiterin erfolgen, was zu empfehlen
ist, da ärztliche Dokumentationen nicht immer auf Anhieb verständlich
sind und Rückfragen gleich geklärt werden können. Hierfür vereinbaren
wir gern mit Ihnen einen Termin und Sie bringen Ihr Ausweisdokument mit. Nach der Akteneinsicht kann Ihnen eine erste Kopie der gesamten Akte oder Anteile hieraus zur Verfügung gestellt werden.
Auf dem Postweg:
Eine Kopie der Akte kann Ihnen auch ohne persönlichen Termin direkt per Post zur
Verfügung gestellt werden, sofern therapeutische Gründe keine Begleitung
der Akteneinsicht erforderlich machen und Ihre Identität zuvor gesichert geprüft werden konnte (in diesem Fall bitten wir, in der Ausweiskopie Ihre Anschrift nicht zu schwärzen und auch die Rückseite mit zu kopieren).
Digital:
Die Auskunft wird Ihnen digital in einer verschlüsselten E-Mail erteilt, sofern Ihre Identität mit Ihrem Antrag zuvor gesichert geprüft werden konnte.
Antrag stellen
Sie stellen einen Antrag auf Auskunft mit der von Ihnen gewünschten Auskunftsmöglichkeit und weisen mit dem Antrag Ihre Identität nach. Zur Überprüfung Ihrer Identität bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
- Wir nehmen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und stellen Ihnen Fragen, die die Untersuchung Ihres Kindes betreffen. Hierfür geben Sie bitte die Telefonnummer an, unter welcher Sie erreichbar sind. Sie können zudem angeben, in welchem Zeitraum Sie einen Rückruf wünschen.
- Oder Sie senden uns eine Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes (bitte beachten Sie hierfür die Beschreibung der digitalen Kontaktaufnahme weiter unten). Für eine Identifikation Ihrer Person und zum Abgleich der bei uns vorhandenen Akte benötigen wir lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche weiteren Daten auf der Kopie zu schwärzen.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie von den drei oben erläuterten Möglichkeiten, Auskunft zu erhalten den Postweg wählen, ist für die Identitätsprüfung und die erfolgreiche Zustellung der Auskunft Ihre aktuelle Anschrift erforderlich. Diese sollte gesichert mit Ihrer Person in Verbindung stehen, wodurch in diesen Fällen auch eine Kopie der Seite Ihres amtlichen Ausweisdokumentes erforderlich ist, aus welcher Ihre aktuelle Anschrift ersichtlich ist.
Stellen Sie Ihren Antrag auf einen der nachfolgend aufgeführten Wege:
Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
Digital über das weiter oben aufgeführte Kontaktformular des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
Persönlich zu unseren Öffnungszeiten*:
Medicum Lemgo, 3te Etage, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
*Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Auskunft nicht sofort erteilt werden kann. Ihren Antrag nehmen wir aber gern persönlich entgegen.
Umsetzung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Es erfolgt zunächst eine Prüfung auf Ausschlussgründe, die gegen eine vollständige Auskunft sprechen könnten. Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten von Dritten zu befürchten ist (Art. 15 Abs. 4 DSGVO) oder therapeutische Gründe vorliegen (§ 630g BGB). Liegen Ausschlussgründe vor, heißt dies nicht, dass keine Auskunft gewährt wird. Die Umsetzung erfordert in diesen Fällen lediglich weitere Schritte.
Ausschlussgrund nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO
Rechte und Freiheiten von Dritten könnten beeinträchtigt sein, wenn Angaben mit Personenbezug zu Dritten getätigt wurden und diese auch dokumentiert sind (beispielsweise Angaben zu Familienmitgliedern). In diesem Fall werden diese Anteile Ihrer Akte unkenntlich gemacht, bevor eine Kopie erstellt wird bzw. ein Scan erfolgt.
Ausschlussgrund nach § 630g BGB
Therapeutische Ausschlussgründe müssten beachtet werden, wenn beispielsweise schwerwiegende psychiatrische Erkrankungsbilder vorliegen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die direkte Auskunft eine potentielle Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Person darstellen würde, auch wenn sorgeberechtigte Personen allein die Einsicht vornehmen möchten. In einem solchen Fall kann die Auskunft nur durch persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung und in Begleitung durch unser Fachpersonal erteilt werden.
Umsetzung
Ist die Prüfung auf Ausschlussgründe abgeschlossen und steht das weitere Vorgehen fest, erfolgt die praktische Umsetzung:
- Terminvereinbarung bei persönlichem Termin
- Zusammenführung von Papierakte und digitaler Dokumentation
- Pagierung der Akte (Nummerierung der Seiten)
- Kopie oder Scan der Akte, je nach gewähltem Übermittlungsverfahren
- Durchführung der postalischen oder digitalen Übermittlung bzw. des persönlichen Termins und nachfolgender Aushändigung der Kopie
- Schriftliche Dokumentation der erfolgten Auskunft
Wichtig zu wissen!
- Die Frist für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zur Bearbeitung für ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DGSVO liegt bei höchstens einem Monat nach Eingang des Ersuchens.
- Nach Artikel 15 DSGVO muss Ihnen eine erste Kopie der Akte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, entweder analog in Papierform oder digital in verschlüsselter Form, sofern Sie sich in Ihrem Auskunftsersuchen auch auf Artikel 15 DSGVO beziehen.
Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten nach Art. 16 DSGVO
Dies umfasst z. B. eine Änderung Ihrer Stammdaten bzw. die Ihres Kindes. Sie stellen einen Antrag mit der von Ihnen gewünschten Berichtigung, geben Ihren bzw. Vor-, Nachname und Geburtsdatum des untersuchten Kindes an und weisen mit dem Antrag Ihre Identität nach. Zur Überprüfung Ihrer Identität bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
- Wir nehmen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und stellen Ihnen Fragen, die Ihre Untersuchung oder die Ihres betreffen. Hierfür geben Sie bitte die Telefonnummer an, unter welcher Sie erreichbar sind. Sie können zudem angeben, in welchem Zeitraum Sie einen Rückruf wünschen.
- Oder Sie senden uns eine Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes. Für eine Identifikation Ihrer Person und zum Abgleich der bei uns vorhandenen Akte benötigen wir lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche weiteren Daten auf der Kopie zu schwärzen.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie die Berichtigung
Ihrer Anschrift wünschen, ist für diese Berichtigung Ihre aktuelle
Anschrift erforderlich. Diese sollte gesichert mit Ihrer Person in
Verbindung stehen, wodurch in diesen Fällen auch eine Kopie der Seite
Ihres amtlichen Ausweisdokumentes erforderlich ist, aus welcher Ihre
aktuelle Anschrift ersichtlich ist.
Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugenärztlichen Dienst auf einen der nachfolgend aufgeführten Wege:
Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
Digital über das weiter oben aufgeführte Kontaktformular des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
Persönlich zu unseren Öffnungszeiten*:
Medicum Lemgo, 3te Etage, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
*Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Auskunft nicht sofort erteilt werden kann. Ihren Antrag nehmen wir aber gern persönlich entgegen.
Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung greift für Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erst nach der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (sehen Sie hierzu den Punkt Datenspeicherung).
Die Löschung erfolgt automatisch durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nach dieser Aufbewahrungsfrist. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Sollten für Ihr Kind mehrere Gutachten oder Stellungnahmen erstellt worden sein, werden nur die Vorgänge, die älter als zehn Jahre sind, gelöscht. Alle jüngeren Vorgänge verbleiben im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Wenn Voraussetzungen nach Art. 18 Abs. 1 DSGVO gegeben sind, haben Sie das Recht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes vorübergehend einzuschränken.
Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, geben Namen, Vornamen und Geburtsdatum Ihres Kindes an und weisen mit dem Anliegen Ihre Identität nach (sehen Sie hierzu die Hinweise in den Erläuterungen zum Recht auf Auskunft oder Berichtigung).
Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:
Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
Digital über das weiter oben aufgeführte Kontaktformular des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung
Erfolgte die Datenverarbeitung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst aufgrund Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a) und Art. 9 Abs. 2a) DSGVO haben Sie jederzeit das Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Der Widerruf gilt für zukünftige Datenverarbeitungen. D. h., dass die Datenverarbeitung die bis zum Widerruf erfolgte, rechtmäßig bleibt, eine weitere Verarbeitung Ihrer Daten ab Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr erfolgen darf.
Ihre Daten und die Daten Ihres Kindes werden nicht gelöscht, wenn die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen ist.
Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, geben Namen, Vornamen und Geburtsdatum Ihres Kindes an und weisen mit dem Anliegen Ihre Identität nach (sehen Sie hierzu die Hinweise in den Erläuterungen zum Recht auf Auskunft oder Berichtigung).
Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:
Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
Digital über das weiter oben aufgeführte Kontaktformular des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Behörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-999
E-Mail: pststllldnrwd; Internet: www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde