Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung informieren, Ihnen die für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst geltenden spezifischen gesetzlichen Regelungen darlegen und Ihre Betroffenenrechte, die Sie auch für Ihre Kinder wahrnehmen können, aufführen.
Grundsätzlich gilt, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Fachpersonal des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erfolgt, welches dem Berufsgeheimnis nach § 203 Strafgesetzbuch unterliegt.

Kreis Lippe - Der Landrat
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Fachbereich Gesundheit | Fachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo
Sie erreichen die Datenschutzbeauftragte des Kreises Lippe unter nachfolgenden Kontaktdaten:
Kreis Lippe - Der Landrat
Datenschutzbeauftragte
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes erfolgt zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung der durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorzunehmenden Untersuchung oder Stellungnahme nach Aktenlage. Untersuchungen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erfolgen im Rahmen von:
Stellungnahmen zur Feststellung eines spezifischen medizinischen Sachverhalts können auch nach Aktenlage erfolgen.
Für Reihenuntersuchungen nach dem Schulgesetz NRW sowie Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag anderer Behörden benötigen wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes von Ihnen keine separate Einwilligung, da der Verarbeitungszweck grundsätzlich eine rechtliche Verpflichtung ist, die der Kinder- und Jugendärztliche Dienst unterliegt. Für die Verarbeitung der genannten Datenkategorien gelten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Rechtsgrundlagen.
| Artikel / Paragraph | Gesetz / Verordnung | gekürzter Inhalt der Vorschrift |
|---|---|---|
| Art. 6 Abs. 1 c) in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen (siehe unten) | DSGVO* | Rechtliche Verpflichtung, die der Verantwortliche unterliegt |
| Art. 6 Abs. 1 e) | DSGVO* | Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentl. Interesse liegt |
| Art. 9 Abs. 2 h) | DSGVO* | Gesundheitsvorsorge, Arbeitsmedizin, medizinische Diagnostik |
| Art. 9 Abs. 3 | DSGVO* | Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt |
| § 16 Abs. 1 Nr. 3 | DSG** NRW | Gesundheitsvorsorge, medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt. |
*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele der Rechtsgrundlagen, die der Reihenuntersuchung bzw. dem jeweiligen Auftrag zur Begutachtung oder Stellungnahme zu Grunde liegen können. In diesen Fällen ist die Datenverarbeitung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung bzw. im Rahmen der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, rechtmäßig. Diese Liste ist nicht abschließend. Welche Rechtsgrundlage für die Untersuchung Ihres Kindes zutrifft, können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen.
| Artikel oder Paragraph | Verordnung oder Gesetz | gekürzter Inhalt |
|---|---|---|
| § 11 | ÖGDG* NRW | Kinder- und Jugendgesundheit |
| § 54 Abs. 2, Nr. 1 | Schulgesetz NRW | Reihenuntersuchung zur Einschulung |
| § 54 Abs. 3, Satz 2 | Schulgesetz NRW | Schulgesundheit | Ausschluss vom Besuch der Schule bei konkreter Gefahr |
| § 19 Abs. 5, Satz 2 i. V. m der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SF | Schulgesetz NRW | Sonderpädagogische Förderung |
| § 43 Abs. 2 Satz 2 i. V. m § 97 Abs. 4 | Schulgesetz NRW | Schülerfahrtkosten |
| § 6 Abs. 1, Satz 2 | Schülerfahrtkostenverordnung NRW | Sonstige Anspruchsvoraussetzung |
| § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 7, § 4j Abs. 4, §§ 6 a, 6 b, § 7 | Beihilfenverordnung (BVO) NRW | beihilfefähige Aufwendungen; hier Zweifel über die Notwendigkeit, Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln |
| § 30 Abs. 5 | SGB XII | Ernährungsbedingter Mehrbedarf bei Sozialhilfebezug |
| § 21 Abs. 5 | SGB II | Ernährungsbedingter Mehrbedarf bei Bürgergeldbezug |
| § 4 Abs. 1 | Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) | Prüfung der medizinischen Notwendigkeit zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände |
*ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Diese Liste ist nicht abschließend
Für Untersuchungen in Kindergärten benötigen wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes Ihre Einwilligung, da die Wahrnehmung dieses Untersuchungsangebotes nicht verpflichtend ist. Die Untersuchung in Kindergärten wird unter Bezug auf § 11 Absatz 3 des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst angeboten. Für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen greifen folgende Rechtsgrundlagen:
| Artikel / Paragraph | Gesetz / Verordnung | gekürzter Inhalt der Vorschrift |
|---|---|---|
| Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3 | DSGVO* | erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf |
| Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3 | DSGVO* | erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf |
| Art. 9 Abs. 3 | DSGVO* | Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt |
| § 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Abs. 2 | DSG** NRW | Gesundheitsvorsorge, medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt. |
| § 11 Abs. 3, Abs. 5 und 6 | ÖGDG*** NRW | Kinder- und Jugendgesundheit | Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen |
*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst bietet zusätzlich zu den Beratungen in den Untersuchungssituationen, weitere Beratungen zur Kinder- und Jugendgesundheit an, welche unabhängig von Untersuchungen wahrgenommen werden können. Dies umfasst insbesondere Impfberatungen. Die Wahrnehmung der Beratungsangebote ist freiwillig, für die damit verbundene Datenverarbeitung benötigen wir Ihre Einwilligung. Es gelten somit folgende Rechtsgrundlagen.
| Artikel / Paragraph | Gesetz / Verordnung | gekürzter Inhalt der Vorschrift |
|---|---|---|
| Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3 | DSGVO* | erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf |
| Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 3 | DSGVO* | erteilte Einwilligung auf freiwilliger Basis mit Recht auf Widerruf |
| Art. 9 Abs. 3 | DSGVO* | Verarbeitung erfolgt durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt |
| § 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Abs. 2 | DSG** NRW | Medizinische Diagnostik, Verarbeitung durch Fachpersonal, welches der Geheimhaltung bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegt. |
| § 27 Abs. 2 | ÖGDG*** NRW | Datenschutz | Schutz gegen Masern |
| § 27 Abs. 4 | ÖGDG*** NRW | Datenschutz | Impfberatung, Erhebung Impfstatus |
*DSGVO = Datenschutzgrundverordnung; **DSG = Datenschutzgesetz; ***ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
| Artikel / Paragraph | Gesetz / Verordnung | gekürzter Inhalt der Vorschrift |
|---|---|---|
| § 2 Abs. 3 | ÖGDG* NRW | Kernaufgaben | Beratung der Bevölkerung in Fragen der Gesundheit |
| § 7 Abs. 4, Satz 2 | ÖGDG* NRW | Verhinderung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfungen |
| § 34 Abs. 10, 10a | IfSG** | Aufgaben des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit dem Impfschutz |
*ÖGDG = Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst; **IfSG = Infektionsschutzgesetz
Die vorgenannten Daten sowie sämtliche Untersuchungsbefunde werden für alle Untersuchungsanlässe zehn Jahre im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gespeichert.
Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung: Art. 17 Abs. 3 b) DSGVO in Verbindung mit § 11, Satz 2 ÖGDG NRW
Die Leerung des analogen sowie digitalen Archivs erfolgt zu Beginn eines Jahres für alle im Vorjahr abgelaufenen Aufbewahrungsfristen.
Gemäß Artikel 12 DSGVO möchten wir Sie hier über Ihre Betroffenenrechte bzw. die Ihres Kindes und deren Umsetzung informieren.
Sie haben ein Recht auf Auskunft zu Ihren im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO. Das Recht auf Auskunft umfasst die Einsicht in die im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst geführten vollständigen Akte Ihres Kindes. Informationen zum Ablauf finden Sie nachfolgend.
Die Auskunft wird Ihnen nach Antrag und erfolgreicher Identitätsprüfung erteilt. Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Antrag stellen". In diesem Abschnitt erklären wir die drei derzeit möglichen Formen der Auskunft. Wenn Sie sich für eine entschieden haben, stellen Sie einen Antrag.
Persönlich vor Ort:
Die
Akteneinsicht kann vor Ort in den Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendärztlichen
Dienstes unter Begleitung einer Mitarbeiterin erfolgen, was zu empfehlen
ist, da ärztliche Dokumentationen nicht immer auf Anhieb verständlich
sind und Rückfragen gleich geklärt werden können. Hierfür vereinbaren
wir gern mit Ihnen einen Termin und Sie bringen Ihr Ausweisdokument mit. Nach der Akteneinsicht kann Ihnen eine erste Kopie der gesamten Akte oder Anteile hieraus zur Verfügung gestellt werden.
Auf dem Postweg:
Eine Kopie der Akte kann Ihnen auch ohne persönlichen Termin direkt per Post zur
Verfügung gestellt werden, sofern therapeutische Gründe keine Begleitung
der Akteneinsicht erforderlich machen und Ihre Identität zuvor gesichert geprüft werden konnte (in diesem Fall bitten wir, in der Ausweiskopie Ihre Anschrift nicht zu schwärzen und auch die Rückseite mit zu kopieren).
Digital:
Ein digitaler Versand ist möglich und erfolgt verschlüsselt auf zwei
Wegen. Dies umfasst den verschlüsselten digitalen Versand mit einer
zusätzlich verschlüsselten pdf-Datei und die Mitteilung des Kennwortes
zur Entschlüsselung auf dem Postweg an Ihre Anschrift (in diesem Fall bitten wir, in der Ausweiskopie Ihre Anschrift nicht zu schwärzen und auch die Rückseite mit zu kopieren).
Diese Zwei-Wege-Kommunikation ist erforderlich, da es sich um sensible Daten Minderjähriger handelt und bei einem digitalen Versand an eine E-Mail Adresse ohne zusätzliche Verschlüsselung der Datei nicht sichergestellt sein kann, dass auch nur erziehungsberechtigte Personen persönlich diese E-Mail öffnen würden.
Sie stellen einen Antrag auf Auskunft mit der von Ihnen gewünschten Auskunftsmöglichkeit und weisen mit dem Antrag Ihre Identität nach. Zur Überprüfung Ihrer Identität bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie von den drei oben erläuterten Möglichkeiten, Auskunft zu erhalten den Postweg oder digitalen Weg wählen, ist für die Identitätsprüfung und die erfolgreiche Zustellung der Auskunft Ihre aktuelle Anschrift erforderlich. Diese sollte gesichert mit Ihrer Person in Verbindung stehen, wodurch in diesen Fällen auch eine Kopie der Seite Ihres amtlichen Ausweisdokumentes erforderlich ist, aus welcher Ihre aktuelle Anschrift ersichtlich ist.
Stellen Sie Ihren Antrag auf einen der nachfolgend aufgeführten Wege:
Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei
4. Die Kolleginnen der Information des Gesundheitsamtes leiten Ihren Antrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weiter.
Persönlich zu unseren Öffnungszeiten*:
Medicum Lemgo, 3te Etage, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
*Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Auskunft nicht sofort erteilt werden kann. Ihren Antrag nehmen wir aber gern persönlich entgegen.
Es erfolgt zunächst eine Prüfung auf Ausschlussgründe, die gegen eine vollständige Auskunft sprechen könnten. Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten von Dritten zu befürchten ist (Art. 15 Abs. 4 DSGVO) oder therapeutische Gründe vorliegen (§ 630g BGB). Liegen Ausschlussgründe vor, heißt dies nicht, dass keine Auskunft gewährt wird. Die Umsetzung erfordert in diesen Fällen lediglich weitere Schritte.
Ausschlussgrund nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO
Rechte und Freiheiten von Dritten könnten beeinträchtigt sein, wenn Angaben mit Personenbezug zu Dritten getätigt wurden und diese auch dokumentiert sind (beispielsweise Angaben zu Familienmitgliedern). In diesem Fall werden diese Anteile Ihrer Akte unkenntlich gemacht, bevor eine Kopie erstellt wird bzw. ein Scan erfolgt.
Ausschlussgrund nach § 630g BGB
Therapeutische Ausschlussgründe müssten beachtet werden, wenn beispielsweise schwerwiegende psychiatrische Erkrankungsbilder vorliegen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die direkte Auskunft eine potentielle Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Person darstellen würde, auch wenn sorgeberechtigte Personen allein die Einsicht vornehmen möchten. In einem solchen Fall kann die Auskunft nur durch persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung und in Begleitung durch unser medizinisches Fachpersonal erteilt werden, ggf. auch durch unsere Ärztinnen und Ärzte.
Umsetzung
Ist die Prüfung auf Ausschlussgründe abgeschlossen und steht das weitere Vorgehen fest, erfolgt die praktische Umsetzung:
Dies umfasst z. B. eine Änderung Ihrer Stammdaten bzw. die Ihres Kindes. Sie stellen einen Antrag mit der von Ihnen gewünschten Berichtigung, geben Vor-, Nachname und Geburtsdatum des untersuchten Kindes an und weisen mit dem Antrag Ihre Identität nach. Zur Überprüfung Ihrer Identität bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie die Berichtigung
Ihrer Anschrift wünschen, ist für diese Berichtigung Ihre aktuelle
Anschrift erforderlich. Diese sollte gesichert mit Ihrer Person in
Verbindung stehen, wodurch in diesen Fällen auch eine Kopie der Seite
Ihres amtlichen Ausweisdokumentes erforderlich ist, aus welcher Ihre
aktuelle Anschrift ersichtlich ist.
Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:
Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei.
4. Die Kolleginnen der Information des Gesundheitsamtes leiten Ihren Antrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weiter.
Das Recht auf Löschung greift für Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erst nach der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (sehen Sie hierzu den Punkt Datenspeicherung).
Die Löschung erfolgt automatisch durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nach dieser Aufbewahrungsfrist. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Sollten für Ihr Kind mehrere Gutachten oder Stellungnahmen erstellt worden sein, werden nur die Vorgänge, die älter als zehn Jahre sind, gelöscht. Alle jüngeren Vorgänge verbleiben im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.
Wenn Voraussetzungen nach Art. 18 Abs. 1 DSGVO gegeben sind, haben Sie das Recht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes vorübergehend einzuschränken.
Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, geben Namen, Vornamen und Geburtsdatum Ihres Kindes an und weisen mit dem Anliegen Ihre Identität nach (sehen Sie hierzu die Hinweise in den Erläuterungen zum Recht auf Auskunft oder Berichtigung).
Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:
Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei.
4. Die Kolleginnen der Information des Gesundheitsamtes leiten Ihren Antrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weiter.
Erfolgte die Datenverarbeitung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst aufgrund Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a) und Art. 9 Abs. 2a) DSGVO haben Sie jederzeit das Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Der Widerruf gilt für zukünftige Datenverarbeitungen. D. h., dass die Datenverarbeitung die bis zum Widerruf erfolgte, rechtmäßig bleibt, eine weitere Verarbeitung Ihrer Daten ab Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr erfolgen darf.
Ihre Daten und die Daten Ihres Kindes werden nicht gelöscht, wenn die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen ist.
Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, geben Namen, Vornamen und Geburtsdatum Ihres Kindes an und weisen mit dem Anliegen Ihre Identität nach (sehen Sie hierzu die Hinweise in den Erläuterungen zum Recht auf Auskunft oder Berichtigung).
Richten Sie Ihr Anliegen an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:
Schriftlich auf dem Postweg an:
Kreis Lippe - Der Landrat, FB 530 Gesundheit, Team 532.1 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Rintelner Str. 83, 32657 Lemgo
Digital:
1. Teilen Sie uns telefonisch Ihre E-Mail-Adresse mit: 05231/62-1750
2. Die Kolleginnen senden Ihnen einen Link für einen verschlüsselten E-Mail Versand.
3. Sie nutzen diesen Link zur Antragstellung und fügen dieser Mail Ihr gescanntes und in Teilen geschwärztes Ausweisdokument mit bei.
4. Die Kolleginnen der Information des Gesundheitsamtes leiten Ihren Antrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weiter.
Sie haben das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Behörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-999
E-Mail: pststllldnrwd; Internet: www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde