Datenverarbeitung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Informationen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach den Artikeln 13, 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung informieren,  Ihnen die für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst geltenden spezifischen gesetzlichen Regelungen darlegen und Ihre Betroffenenrechte, die Sie auch für Ihre Kinder wahrnehmen können, aufführen. 

Grundsätzlich gilt, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Fachpersonal des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erfolgt, welches dem Berufsgeheimnis nach § 203 Strafgesetzbuch unterliegt. 

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