Gesundheitsfachberufe

Das Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG

Eine Pflegekraft kümmert sich um eine Seniorin
Tag für Tag eine Kerbe aufnehmen
Orientierungsübung in der neurologischen / geriatrischen Reha

Personen, die einen Gesundheitsfachberuf als Selbständige ausüben möchten, müssen dieses vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden. Auch Arbeitgeberinnen sowie Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, sind verpflichtet, die zukünftigen Mitarbeitenden vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzumelden. Geregelt ist dies im Gesundheitsfachberufegesetz NRW

Gesundheitsfachberufe nach § 6 GBerG sind...

  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten,
  • Diätassistentinnen und Diätassistenten,
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Hebammen,
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
  • Logopädinnen und Logopäden,
  • Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister,
  • Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik,
  • Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin,
  • Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie,
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten,
  • Orthoptistinnen und Orthoptisten,
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie
  • Podologinnen und Podologen.

Was passiert mit der Anmeldung?

Die Gesundheitsverwaltung prüft die Vollständigkeit der Unterlagen (Berufserlaubnis und Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern) und übernimmt die Daten der Anmeldung in das Fachverfahren. Details können Sie im Serviceportal des Kreises Lippe nachlesen:

Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit nichtakademischen Berufen des Gesundheitswesen

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!
Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen