Ist die Trinkwasserqualität in Ihrem Wohngebiet zu beanstanden, wird unter Umständen seitens des Gesundheitsamtes Kreis Lippe, Team Trinkwasserschutz und Umwelthygiene das sogenannte Abkochgebot angeordnet. Dies bedeutet, dass Sie das Trinkwasser für einen bestimmten Zeitraum nicht direkt aus dem Wasserhahn konsumieren, sondern dieses vorher abkochen oder abgepacktes Wasser verwenden sollten.
Das Wasser sollte ausreichend aufkochen und für die spätere Verwendung 10 Minuten abkühlen. Nachfolgend eine Übersicht, was bei einem Abkochgebot zu beachten ist:
| Körperpflege | Lebensmittelzubereitung | Haushalt |
|---|---|---|
| Beim Zähneputzen nur abgekochtes / abgepacktes Wasser verwenden. | Nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser trinken. | Waschmaschinen können wie gewohnt genutzt werden, sofern die Waschtemperatur auf mindestens 40°C eingestellt wird. |
| Beim Händewaschen Kontakt mit offenen Wunden durch nicht abgekochtes Wasser vermeiden. | Obst, Gemüse nur mit abgekochten Wasser waschen. | Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, wenn das Gerät mit Temperaturen über 60°C spült und trocknet. |
| Wasser beim Duschen / Baden nicht verschlucken. | Sonstige Lebensmittelzubereitung nur mit abgekochtem Wasser. | Zum Reinigen von Oberflächen wie der Esstisch und Arbeitsflächen nur abgekochtes Wasser verwenden, sofern Lebensmittel direkt mit diesen in Kontakt kommen. |
| Beim Duschen / Baden Kontakt mit offenen Wunden durch nicht abgekochtes Wasser vermeiden. | Kaltgetränke, Eiswürfel, etc. nur mit abgekochtem Wasser zubereiten. | |
| Kaffeemaschinen können mit nicht abgekochtem Wasser betrieben werden, sofern diese das Wasser auf mindestens 82°C aufheizen. | ||
| Wasserkocher können mit nicht abgekochtem Wasser betrieben werden, sofern diese das Wasser auf mindestens 82°C aufheizen. |