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Gesundheitsschutz und Umwelthygiene

Desinfektionsmittelspender
Illustration
Hand, die Wasser in einem Glas durch die Lupe betrachtet

Das Fachgebiet 533, Gesundheitsschutz und Umwelthygiene ist überwiegend noch als Gesundheitsaufsicht bekannt. Schwerpunkte sind die Hygienekontrollen, epidemioligische Ermittlung von meldepflichtige Erkrankungen, Tuberkuloseüberwachung und die Trinkwasserüberwachung. Organisiert ist das Fachgebiet in zwei Teams.  

Wenn wir die hygienische Situation überprüfen,...

...dann sind Mitarbeitende des Teams Infektionsschutz und Hygieneüberwachung unterwegs. Dies z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen zur Pflege oder Betreuung, in medizinischen Einrichtungen, in Massenunterkünften oder Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen, den Rettungswachen oder der Justizvollzugsanstalt. Die Einhaltung von Hygienevorschriften wird ebenfalls bei Bestattungsunternehmen und in Betrieben wie Tätowierer, Friseuren, Kosmetik- oder Nagelpflegestudios kontrolliert. Wir richten uns nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, des Robert-Koch-Institutes, der Hygieneverordnung NRW, den KRINKO-Empfehlungen und relevanten DIN-Vorschriften. 

Die Hygieneüberwachungen (Hygienebegehungen) erfolgen grundsätzlich in einem respektvollen Miteinander mit den Ansprechpartner*innen der jeweiligen Einrichtungen bzw. Betriebe. Wie oft welche Einrichtung oder welcher Betrieb begangen wird, ist in Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW geregelt. 

Sind Neu- und Umbaumaßnahmen von Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere medizinischen Einrichtungen, geplant, dann wird von uns Stellung zur Einhaltung von Hygienevorschriften genommen. 

Wichtig zu wissen!

  • Wir überprüfen keine Lebensmittelmärkte, Gaststätten oder Restaurants. Dies ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung des Kreises Lippe
  • Der hygienische Zustand in Wohnungen wird nur beurteilt, wenn kommunale Ordnungsämter Gefahren für die Gesundheit der (Mit)-Bewohner*innen vermuten und das Gesundheitsamt um Amtshilfe bitten. Wir kommen also nicht vor Weihnachten zu Ihnen, um zu schauen, ob auch alles blitzeblank ist. 

Wenn wir ermitteln,...

...dann Kontaktpersonen von an Infektionskrankheiten erkrankten Personen. Hierbei handelt es sich um hochansteckende Infektionserkrankungen, die sogenannten meldepflichtigen Erkrankungen. Um welche genau es sich handelt, finden Sie in den §§ 6, 7 des Infektionsschutzgesetzes

Vom Team Infektionsschutz werden, sofern krankheitsbedingt möglich, die Erkrankten kontaktiert und zu Symptomen, möglichen Ansteckungswegen und Kontaktverhalten in einem bestimmten Zeitraum befragt. Anhand der Erkenntnisse werden Maßnahmen festgelegt, die sich an Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, Ansteckungszeiträumen zur jeweiligen Erkrankung, Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und weiteren relevanten Rechtsvorschriften orientieren. 

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Weiterverbreitung der Erkrankung einzudämmen bzw. zu verhindern und können von eigenverantwortlicher Abgrenzung zu anderen Personen, Testungen von Kontakten, Betretungsverboten und Quarantäneanordnungen reichen. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist dieser Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. 

Wichtig zu wissen!

  • Im Team Infektionsschutz erfolgen keine medizinischen Behandlungen.
  • Das Robert-Koch-Institut ist ein wissenschaftliches Institut des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Verantwortungsbereich ist im § 4 Infektionsschutzgesetz verankert.

Wenn wir die Trinkwasser- oder Schwimm- und Badegewässerhygiene beurteilen,...

...dann sind die Mitarbeitenden des Teams Trinkwasserschutz und Umwelthygiene in ihrem Element. Die Betreiber von Trinkwasser-Brunnen, Wasserversorgungswerken sind zur regelmäßigen laborchemischen Überprüfung der Qualität ihres Wassers gesetzlich verpflichtet. Zusätzlich werden diese Trinkwassergewinnungs- bzw. Trinkwasserversorgungsanlagen in Bezug auf den hygienischen Zustand durch unsere Experten überprüft. Auch Industrieunternehmen mit Verdunstungskühlanlagen müssen regelmäßige laborchemische Kontrollen durchführen lassen. 

Finden sich Auffälligkeiten wie Keimbelastungen über den zulässigen Grenzwerten, müssen diese dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Hier erfolgt dann eine Beurteilung zur möglichen Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, dies auch in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden des Bereiches Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Mobilität (Immissionsschutz, untere Wasserbehörde) oder des LANUK (ehemals LANUV) NRW.  Handlungsempfehlungen werden ausgesprochen und, wenn notwendig, auch Maßnahmen angeordnet, die dann über die Betreiber öffentlich bekannt gemacht werden. Bekannt wird vielen Bürgerinnen und Bürgern die Meldung zu einem "Abkochgebot" sein.

Für Schwimm- und Badegewässer sind ebenfals verpflichtende laborchemische Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Auch Hotelbetriebe und Freizeiteinrichtungen mit Schwimmbad müssen diese durchführen lassen. Neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen laborchemischen Untersuchungen, erfolgt für diese Einrichtungen auch eine Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt. 

Wichtig zu wissen!

  • Trinkwasserschutz ist Bevölkerungsschutz! Hier arbeiten verschiedene Fachbehörden zusammen, um Ihre Gesundheit zu schützen.
  • Das Gesundheitsamt hat kein eigenes Labor. Laborchemische Untersuchungen müssen von den Betreibern eigenverantwortlich bei entsprechend qualifizierten Laboren beauftragt werden. 
  • Wie oft und in welchem Umfang die Wasserproben analysiert werden müssen, ist abhängig von der durch die jeweilige Anlage produzierten bzw. verteilten Trinkwassermenge und in der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) geregelt. 

Wenn wir in der Bereitschaft sind,...

...dann umfasst dies die Mitarbeitenden der Teams Hygieneüberwachung und Infektionsschutz sowie Trinkwasserschutz und Umwelthygiene. Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt somit 24/7 erreichbar, wobei sich die Aufgabenerfüllung in der Bereitschaftszeit (nach Dienstschluss unter der Woche und an Wochenend- bzw. Feiertagen) auf solche Situationen beschränkt, die nicht bis zum regulären Dienst warten können. Dies sind beispielsweise Ermittlungen nach eingegangener Meldung von lebensbedrohlichen Infektionserkrankungen oder Überprüfung von Gesundheitsgefahren bei Großschadensereignissen, wie z. B. Brände, Starkregen, etc. Der Bereitschaftdienst des Gesundheitsamtes ist über die Leitstelle des Rettungsdienstes zu erreichen. 

533.1
Infektionsschutz und
Hygieneüberwachung

In diesem Team erfüllen Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen, (Sozial)-Medizinische Fachangestellte und eine Ärztin die Aufgaben. Gebührenbescheide und Ordnungswidrigkeiten werden vom Mitarbeitenden der Gesundheitsverwaltung bearbeitet.

533.2
Trinkwasserüberwachung und
Umwelthygiene

In diesem Team sind Hygienekontrolleure mit Expertenwissen in der qualitativen Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) beschäftigt. Verwaltungs(fach)-Angestellte unterstützen im Back Office. 

BEREITSCHAFT

Die Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure beider Teams vertreten sich gegenseitig und besetzen die Bereitschaft. 
Erreichbar nach den Geschäftszeiten über die Leitstelle: 05261 66600 

Infektionsschutz und allgemeine Anfragen

Hygieneüberwachung

Trinkwasserüberwachung

Postanschrift

Kreis Lippe - Der Landrat
FB 530 Gesundheit
FG 533 Gesundheitsschutz und Umwelthygiene
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo

Besucheranschrift

Verwaltungsgebäude des Klinikums Lippe Lemgo, 2. OG
Rintelner Str. 85
32657 Lemgo

Hinweis für Besucher:
Dieses Gebäude ist nicht barrierefrei.

WICHTIG

Bei Nutzung von Routenplanern geben Sie bitte die Anschrift Rintelner Straße 85 in Lemgo ein und nicht nur "Gesundheitsamt Lippe". Sie werden sonst an einen Ort geleitet. 

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