Hygiene in Einrichtungen
Die Hygienebegehung | Infektionshygienische Überwachung
Die Einhaltung von Hygienevorschriften zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten zu überwachen ist Kernaufgabe dieses Bereiches aus dem Team 533.1. Im Infektionsschutzgesetz verankert ist die infektionshygienische Überwachung von bestimmten Einrichtungsformen. Im Gesundheitsamt sprechen wir von Hygienebegehungen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW legt in Erlassen fest, welche Einrichtungsart in welchen Abständen infektionshygienisch begangen werden sollte. Welche Einrichtungen betroffen sind, finden Sie im Infektionsschutzgesetz an unterschiedlichen Stellen. Nachfolgend eine Übersicht über die für diesen Bereich wichtigsten Grundlagen.
§ 15a IfSG | Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung
§ 23 IfSG | Medizinische Einrichtungen
§ 33 IfSG | Gemeinschaftseinrichtungen
§ 35 IfSG | Alten-, Pflege und/oder Eingliederungshilfe
§ 36 IfSG | Gemeinschafts- und Unterbringungseinrichtungen
Geeignete Desinfektionsmittel und Informationen zur Hygiene
Das RKI erarbeitet im Bereich Desinfektion die Liste der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren.
Hygienerahmenpläne
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA) stellt Informationen zur Infektionshygiene, unter anderem Hygienerahmenpläne, zum Download bereit.
Informationen für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen für Erwachsene:
Händewaschen mit Herrmann
Krankenhaushygiene
Die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern gehört zu den Kernaufgaben des Gesundheitsamtes. In Lippe fällt das Klinikum Lippe unter diesen Bereich. Begehungen finden hier mehrmals im Jahr auf unterschiedlichen Stationen statt. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Krankenhaushygiene.
Krankenhaushygiene
Robert-Koch-Institut und Landesamt für Gesundheit und Arbeit stellen auf Ihren Seiten zur Krankenhaushygiene umfangreiche Informationen bereit.
Ablauf der Hygienebehehung | Regelbegehung
Das Gesundheitsamt führt die infektionshygienische Überwachung im regelmäßigen Turnus durch und vereinbart dafür mit der Einrichtung einen Termin. Es kann aber auch zu unangekündigten Begehungen kommen, dies beispielsweise, wenn Beschwerden vorliegen oder festgestellte Mängel wiederholt nicht beseitigt werden.
| Beschreibung | |
|---|---|
| 1 | Mit der Einrichtung wird ein Termin zur Begehung vereinbart. Dies erfolgt meist mit einer Vorlaufzeit von zwei bis drei Wochen. |
| 2 | Die Begehung beginnt mit einem Vorgespräch, an welchem der/die Hygienekontrolleur/e und die Ansprechpartner der Einrichtung teilnehmen. Dies sind üblicherweise die Hygiene(fach)kräfte des Betriebes, ggf. Pflegedienstleitung, Hausmeister bzw. Facility Manager. Der Ablauf der Begehung wird von den Hygienekontrolleuren erläurtert. |
| 3 | Die Einrichtung wird gemeinsam mit den von der Einrichtung gestellten Beteiligten durchgeführt. Erkennbare Mängel werden während der Begehung in der Fachsoftware dokumentiert, ggf. erfolgt auch eine Fotodokumentation. Gegenüber den Mitarbeitenden der Einrichtung werden diese Mängel kommuniziert und mögliche Maßnahmen zur Beseitigung erläutert. Die Hygienekontrolleure stehen für Fragen gerne zur Verfügung und geben grundsätzlich Empfehlungen zur praktischen Umsetzung von die Hygiene fördernden Maßnahmen. |
| 4 | Zum Ende der Begehung findet ein kurzes Abschlussgespräch mit allen Beteiligten statt. |
| 5 | Im Nachgang zur Begehung wird ein Bericht erstellt, in welchem festgestellte Mängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung festgehalten werden. Zudem erfolgt eine Fristsetzung. Diese Inhalte wurden während der Begehung den Beteiligten bereits mündlich mitgeteilt. Der Begehungsbericht stellt eine nachträgliche schriftliche Zusammenfassung dar. |
| 6 | Der Bericht wird an die Einrichtung versendet. An die Gesundheitsverwaltung werden die für den Gebührenbescheid relevanten Eckdaten übermittelt. |
| 7 | Die Gesundheitsverwaltung versendet den Gebührenbescheid. |
Anlassbezogene Begehungen
Wie der Name schon sagt, werden auch Begehungen aufgrund von konkreten Anlässen durchgeführt. Konkrete Anlässe können Beschwerden oder Hinweise von Bürger*innen, Patient*innen oder weiteren Personen sein, Aufträge von dem Gesundheitsamt übergeordneten Behörden oder wiederholt in der Regelbegehung aufgefallene erhebliche Mängel. Bei einer anlassbezogenen Begehung aufgrund von Beschwerden entfällt üblicherweise die Terminvergabe. Die Begehung selbst wird allgemein-orientierend und auf den jeweiligen Anlass bezogen durchgeführt. Vor- und Abschlussgespräch finden ebenfalls statt und ein Bericht wird im Nachgang erstellt. Werden wir von einer uns übergeordneten Behörde angewiesen, erhält diese Behörde im Nachgang eine Stellungnahme.