Die Schuleingangsuntersuchung



Bevor Ihr Kind ein I-Dötzchen wird...
... kommt die Schuleingangsuntersuchung. Die haben wir alle mitgemacht, denn sie ist bereits seit dem 19ten Jahrhundert fester Bestandteil in der Schulgesundheit. In der Schuleingangsuntersuchung wird der Entwicklungsstand Ihres Kindes getestet und eine Aussage zur Schulfähigkeit getroffen. Bestehen Gründe für eine notwendige Förderung Ihres Kindes in bestimmten Themen, dann werden diese als Empfehlungen ausgesprochen und schriftlich festgehalten. Schätzen unsere Ärztinnen ein, dass noch keine ausreichende Schulfähigkeit besteht, wird dieses im schulärztlichen Gutachten festgehalten. Ob der Empfehlung auf Rückstellung zur Einschulung gefolgt wird, liegt in der Verantwortung der Schule, an welcher Sie Ihr Kind angemeldet haben.
Die Schuleingangsuntersuchung ist kein Intelligenztest, üben oder spezielle Vorbereitung ist nicht notwendig. Mit den einzelnen Tests in der Untersuchung wird die Fähigkeit Ihres Kindes festgestellt, einem Schulunterricht in einer Regelschule mit der für das Alter Ihres Kindes zumutbaren Konzentrationsfähigkeit folgen zu können. Die Schulfähigkeit wird auch als Schulreife bezeichnet, was das Ziel der Untersuchung vielleicht etwas klarer darstellt. Da in Deutschland eine gesetzliche Schulpflicht ab dem 6ten Lebensjahr besteht, muss eine Rückstellung nachvollziehbar begründet werden. Auch die Aufnahme in einer Förderschule benötigt eine entsprechende Begründung. Im nachfolgenden Video erhalten Sie einen Eindruck über den Ablauf der Schuleingangsuntersuchung.

Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) diente zunächst der Feststellung von Infektionskrankheiten („Schülerhygiene“), dann der Schulreife und bis heute der Schulfähigkeit. Sie ist gesetzlich verankert im Schulgesetz NRW und natürlich im Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Rechtsgrundlage
Ziel und Nutzen der Schuleingangsuntersuchung
Warum kann unsere Kinderarztpraxis die Untersuchung nicht durchführen? - Da ist mein Kind ja bekannt...
Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS)
In der nachfolgenden Auflistung finden Sie Informationen zu den einzelnen Bestandteilen der Schuleingangsuntersuchung, welche im Team Kinder- und Jugendgesundheit nach dem standardisierten Verfahren Bielefelder Modell durchgeführt wird. Die Testungen bzw. Untersuchungsanteile werden entweder vollständig von einer Mitarbeitenden durchgeführt oder in zwei Phasen von zwei Mitarbeitenden.
Visuomotorik
Selektive Aufmerksamkeit
Zählen
Simultanerfassung
Mengenvergleich
Sprache
Koordination
Sehen
Hören
Wird grundsätzlich von einer Ärztin / einem Arzt durchgeführt
Körperliche Untersuchung
Impfberatung




Berichte und Informationen zur Schulgesundheit
Zahlen, Daten, Fakten zur Schuleingangsuntersuchung
Informationen zu Impfungen
Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen
Krankheitsausbrüche
Bei einem Ausbruch von bestimmten Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG ist es Aufgabe des Gesundheitsamtes, die Weiterverbreitung zur verhindern. Erkrankt man oder ihr Kind selbst, bleibt man schon freiwillig zu Hause. Die Weiterverbreitung wird damit aber nur bedingt verhindert, denn bei vielen Infektionserkrankungen besteht die Ansteckungsfähigkeit schon, bevor überhaupt das erste Symptom auftritt. Wird ein Ausbruch gemeldet, beginnt die Arbeit des Gesundheitsamtes:
- So wird für beschäftigte und betreute Personen, die als krankheitsverdächtig gelten, ein Betretungsverbot ausgesprochen.
- Krankheitsverdächtig ist man, wenn ein relevanter Kontakt zur erkrankten Person bestand und gegen die Erkrankung keine ausreichende Immunität (z. B. nach Schutzimpfungen) besteht.
Ausbrüche von Infektionskrankheiten sind in Kitas und Schulen nicht selten, da hier viele Personen auf engerem Raum über einen längeren Zeitraum zusammenkommen.
Rechtsgrundlage für den Ausschluss des Besuches von Schule / Kita bei bestimmten Infektionserkrankungen ist der § 34 IfSG.