Unser Anliegen als Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJäD) ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Um ein gesundes und gefahrloses Aufwachsen von Kindern im Kreis Lippe zu realisieren, arbeiten wir mit anderen Behörden, sozialen Trägern, Einrichtungen sowie weiteren Fachkräften zusammen. Wir fördern die Entwicklung von Kindern unter anderem auch durch Beratung von Eltern und Institutionen in allen Fragen der gesundheitlichen Entwicklung.
Die Durchführung der gesetzlichen Reihenuntersuchung zum Start in das schulische Leben und der Besuch der Schulzahnärztin / des Schulzahnarztes gehören zu unseren größeren Hauptaufgaben und sind allgemein bekannt. Ergänzt wird dieses Leistungspektrum mit dem individuellen Gutachtenwesen für Kinder nach Auftrag von externen Behörden und die Mitarbeit in Projekten mit Bezug zur Kinder- und Jugendgesundheit sowie Unterstützungsangebote in Zusammenarbeit mit den Frühen Hilfen im Kreis Lippe.
Im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst sind (Fach)-Ärztinnen und Zahnärztinnen / Zahnarzt, Sozialmedizinische und Sozialpädriatische Assistentinnen, (zahn-) medizinische Fachangestellte sowie Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern beschäftigt.
Unsere Aufgaben erfüllen wir am Hauptstandort des Gesundheitsamtes im Medicum Lemgo und im Außendienst über den gesamten Kreis Lippe verteilt. Wir sind in zwei Teams organisiert, dem Team Gutachtenwesen für Kinder- und Jugendgesundheit sowie dem Team Zahnärztlicher Dienst und Frühe Hilfen.

Kreis Lippe - Der Landrat
FB 530 Gesundheit
FG 532 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Rintelner Str. 83
32657 Lemgo
Hinweis für Besucher:
Wir befinden uns in der 3ten Etage im Medicum Lemgo. Das Gebäude ist barrierefrei.
Bei Nutzung von Routenplanern geben Sie bitte die Anschrift Rintelner Straße 83 in Lemgo ein und nicht nur "Gesundheitsamt Lippe". Sie werden sonst an einen Ort geleitet.

Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) besteht in Deutschland seit dem 19ten Jahrhundert. Sie diente zunächst der Feststellung von Infektionskrankheiten („Schülerhygiene“), dann der Schulreife und bis heute der Schulfähigkeit. Sie ist gesetzlich verankert im Schulgesetz NRW und natürlich im Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Kinder- und Jugendgesundheit § 11 Abs. 4 ÖGDG NRW in Verbindung mit Schulgesundheit § 54 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz NRW.
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine bevölkerungsmedizinische Aufgabe und dient der Erkennung von Trends in der Entwicklung von Kindern. Sie bietet die einzigartige Möglichkeit alle Kinder eines Jahrgangs zu betrachten und erfolgt nach einem einheitlichen standardisierten Verfahren. Nur so wird für die wissenschaftliche Betrachtung die Vergleichbarkeit hergestellt. Ihr Kinder- und Jugendärztlicher Dienst in Lippe arbeitet nach dem sogenannten Bielefelder Modell.
Grundsätzliches Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, neben der Überprüfung von Seh- und Hörleistung und motorischen Fähigkeiten, den kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklungsstand eines Kindes festzustellen. Gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen, die einen gelungenen Schulstart und eine erfolgreiche Schullaufbahn erschweren könnten, werden hier erkannt und bei Bedarf Förderempfehlungen ausgesprochen.
Gerade weil die Kinder im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nicht über Jahre medizinisch behandelt werden, kann die unabhängige und objektive Beurteilung aus dem pädiatrisch-entwicklungsorientierten Blickwinkel heraus sichergestellt werden. Durch den direkten Vergleich mit vielen Kindern des gleichen Jahrgangs können Entwicklungsprobleme oder Förderbedarfe frühzeitig erkannt werden.
Kinderarztpraxen sind durch die regelhaften Vorsorgeuntersuchungen, Behandlung von Krankheiten und Impfungen stark ausgelastet. Untersuchungen von kompletten Jahrgängen bis zu einem bestimmten Stichtag durchzuführen, ist für die Praxen nicht leistbar. Ihr Kinder- und Jugendärztlicher Dienst ist hierfür organisatorisch gut aufgestellt.

Es werden Impfberatungen auf Wunsch durchgeführt, Impfungen selbst führen wir nicht durch.
Ärztliche Bescheinigungen, unter anderem für eine interdisziplinäre Frühförderung, für Integrationshelfer*innen oder für medizinische Belange wie z. B. zur Impffähigkeit können von uns nicht ausgestellt werden. Dies liegt in der Verantwortung der/s behandelnden Kinderärztin/-arztes.
Die Schuleingangsuntersuchung ersetzt nicht die Vorsorgeuntersuchung im Alter von 5 Jahren. Vorsorgeuntersuchungen werden generell nicht vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst durchgeführt. Diese liegen ebenfalls in der Verantwortung der/s behandelnden Kinderärztin/-arztes.


